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Dringlichkeitsantrag zur Windener Asylbewerberunterkunft womöglich problematisch

(Reichertshofen / Winden, rt)

Der Dringlichkeitsantrag, den die Reichertshofener CSU- Gemeinderatsfraktion mit dem Ziel gestellt hat, die Zahl der Asylbewerber im ehemaligen Gasthaus Däuber in Winden am Aign zu begrenzen, stellt sich als problematisch heraus. Bei einer Informationsveranstaltung des Landkreises am vergangenen Donnerstag ging Marktbürgermeister Michael Franken ausführlich darauf ein und äußerte erhebliche Zweifel an dessen inhaltlicher Rechtmäßigkeit.

Ins DJK-Sportheim kam neben dem Landtagsabgeordneten Karl Straub auch Pfaffenhofens Landrat Martin Wolf, beide CSU, um sich vor allem mit den Windener Bürgern über die sehr wahrscheinlich bald kommende Unterkunft für Asylbewerber auszutauschen. Kurz vor diesem Termin hat die Reichertshofener CSU einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Gemeinderates am 28. April eingebracht. Mit dem will sie eine deutliche Reduktion der derzeit im Raum stehenden 131 Asylbewerberbetten erreichen, nachdem zuvor bereits der Bauausschuss dem Däuber-Eigentümer das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung verweigerte. Dabei verwies der Ausschuss auf das „Gebot der Rücksichtnahme“ vor dem Hintergrund eines ähnlich gelagerten Falles, das ein Berliner Gericht zu verhandeln hatte.

Der CSU-Fraktion erschien die Begründung des Reichertshofener Bauausschusses nicht ausreichend wasserdicht und beantragte deshalb  die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Windener Däuber-Grundstück mitsamt der umliegenden Grundstücke. Gleichzeitig stellte sie Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre für das Planungsgebiet und fordert eine dieses Verfahren begleitenden, erfahrenen Baujuristen.

Kein Bestand vor einem Gericht

Während Werner Klein, Sprecher der Windener Bürgerinitiative zur Verhinderung von übermäßiger Belegung des Däuber-Anwesens den Vorstoß der Christsozialen begrüßte, gab es von Bürgermeister Franken während der Infoveranstaltung äußerst kritische Anmerkungen dazu. Wobei der Gemeindechef es vermied, die antragstellende Partei beim Namen zu nennen.

„Leider geht aus dem Antrag nicht hervor, was in dem Bebauungsplan geregelt werden soll und mit welcher rechtlichen Begründung eine Veränderungssperre erlassen werden soll“, so Franken. Das Gemeindeoberhaupt fügte an, den Reichertshofener Gemeinderäten sollte bekannt sein, dass die Gemeinde keine Verhinderungs- oder Willkürplanung betreiben dürfe. „Eine solche würde vor Gericht als nichtig erklärt werden.“

Bereits vor der damaligen Sitzung des Bauausschusses sei mit einem Baujuristen die Möglichkeit eines entsprechenden rechtssicheren Verfahrens durchleuchtet worden. „Dieser sah es im Prinzip als nicht machbar an, hier erfolgreich einen rechtskonformen Bebauungsplan zur Steuerung des Ansinnens aufzustellen.“ Franken sagte, dass ihm keine Kommune bekannt sei, die ähnliches bereits erfolgreich versucht habe und frage sich nun, wie die Antragsteller glauben können, dass dies dagegen jetzt in Reichertshofen möglich sei.

Persönliche Haftung der Gemeinderäte

Vor diesem Hintergrund spekulierte Franken, dass der Erlass einer „vermutlich rechtsunsicheren Veränderungssperre ein erhebliches finanzielles Haftungsrisiko für die Gemeinde beziehungsweise die Gemeinderäte persönlich“ bedeuten könne, sofern diese „vorsätzlich rechtswidrig zum Schaden der Gemeinde abstimmen.“ Unter Hinweis auf das Berliner Gerichtsurteil, das von den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung recherchiert wurde, verteidigte Franken das Vorgehen seiner Verwaltung und bezeichnete dieses als den sichereren Weg. Populismus sei hier fehl am Platz, den Menschen sollte nichts vorgegaukelt werden, was nicht realisierbar sei. Franken zeigte sich postulierend sicher in der Annahme: „Der vom Markt und dem Landratsamt eingeschlagene Weg im Dialog mit den Beteiligten - Regierung, Eigentümer, Bürgerschaft, Landratsamt und Kommune - verträgliche Lösungen zu erarbeiten, ist der richtige.“
 

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