Kiesabbaugebiet bei Puch geplant
(Puch, rt)
Kiesabbau betrieben werden soll auf einer Fläche von beinahe drei Hektar, also etwa die Größe von drei Fußballfeldern, östlich von Puch. Aus den Reihen der Räte wurde die Befürchtung laut, dass das Vorhaben für die örtliche Wohnbevölkerung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu Lärmimmissionen führen könnte. Einem Antrag auf einen Vorbescheid des Grundeigentümers für den Trockenabbau in zwei Abschnitten stellte der Pörnbacher Gemeinderat auf seiner jüngsten Sitzung nach Einwänden jedoch zunächst zurück und verlangt jetzt nach einem Erschließungsplan.
Exakt 27.824 Quadratmeter misst der südlich der Ortsverbindungsstraße Puch - Gambach beantragte Abbaugrund. Es geht bei dem auf eine Dauer von zehn Jahren angelegten Vorhaben um eine Materialbewegung von insgesamt 500.000 Kubikmeter, das entspricht etwa 20.000 Abfahrten von Kies und weiteren 20.000 Zufahrten von Fremdmaterial, das mit vier Achsen ausgestattete Lastkraftwagen transportieren können.
Wie Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FWU) erläuterte, sei unter anderem eine ausreichende Erschließung gesetzlich notwendig. Dazu sei eine mindesten sechs Meter breite Fahrbahn mit Bankett und mindestens einseitiger Entwässerungsmöglichkeit gefordert. Die Ortsverbindungsstraße messe gegenwärtig nur drei Meter in ihrer Ausbaubreite und ist teilweise mit einer bepflanzten Böschungen versehen, die die angrenzenden Felder und die tieferliegende Straße schützten.
Erschließung nicht geklärt
Bei einem Straßenausbau (der auf Gemeindegrund zu machen wäre) würde der Entwässerungsgraben zumindest teilweise wegfallen und auch ein Teil der Bäume müsste gefällt werden. „Die Frage ist, wie die bestehende Böschung abgefangen werden und die Entwässerung erfolgen soll“, so Bergwinkel. Ein detaillierter Plan sei notwendig. „Die Straße ist verkehrsrechtlich auf 3,5 Tonnen – landwirtschaftlicher Verkehr frei – beschränkt.“ Die Gemeinde sichere nicht zu, dass die Straße generell mehr als eine Belastung mit 3,5 Tonnen aushalte. Zu- und Abfahrt dürfe nur über die dortige Kreisstraße, nicht aber auf der Ortsverbindungsstraße in Richtung Gambach erfolgen.
Offen sei gegenwärtig, wie das Grundstück erschlossen werde. Bergwinkel machte den Beschlussvorschlag, das gemeindliche Einvernehmen derzeit nicht zu erteilen, weil ein zu prüfender Erschließungsplan nicht vorliege. Dennoch wollte der Bürgermeister gleichzeitig einen zweiten Punkt im Beschluss aufgenommen wissen, demnach die Gemeindeverwaltung nach der Vorlage des Erschließungsplanes die Zusage erteilen dürfe. Bei Zustimmung zu diesem Beschluss wäre das gemeindliche Einvernehmen nach zwei Monaten gegeben und damit das Recht verwirkt, danach noch die Erschließung zu regeln.
In der Diskussion kam von Roswitha Kraus (DG) Frage auf, ob die Ortsverbindungsstraße in Richtung Kreisstraße bei einer Erschließung auf sechs Meter verbreitert und auf Kosten des Kiesabbauers rückgebaut werden müsse, was Bergwinkel bejahte. Einzelheiten seien gegebenenfalls von der Gemeinde zu regeln.
Lärmbelastung für Pucher Bürger befürchtet
Wie sich die Lärmimmission durch die Erschließung auf den Ort Puch auswirke wollte Oskar Kugler (FUW) erläutert haben und mutmaßte, dass die Pucher „damit nicht so glücklich sein werden“. Kugler vermutete weiter, dass ein Schutz nur mit Abstandsflächen ginge und stellte die Frage, wie weit die Erschließung dies berücksichtige.
Der Bürgermeister antwortete darauf: „Die Erschließung ist jetzt eigentlich die Fahrbahn.“ Näher ging er auf Kuglers Frage dann nicht mehr ein. Zum Ende der Debatte merkte Ludwig Mayr (FUW) an, warum man den zweiten Teil der vorgeschlagenen Beschlussfassung „hinten nachschieben“ müsse. Er wolle sich die Erschließung zuvor schon noch ansehen, ansonsten wäre das Vorhaben ja gleich genehmigt, wenn dem Erschließungsplan nach alles passe. Dem entgegnete Bergwinkel, dass der Antragsteller im Rahmen des Vorbescheides die Angelegenheit zügig geklärt haben wolle.
Mayrs Ansicht schlossen sich einige weitere Räte an. Daraufhin nahm Bergwinkel den zweiten Teil des Antrags zurück und ließ jenen Teil abstimmen, wonach das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werde. Dem wurde dann vom Gremium einstimmig entsprochen. Für die abermalige Behandlung im Gremium ist jetzt ein Erschließungsplan notwendig.
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