Stadt Mainburg führt Niederschlagwassergebühr ein
(Mainburg, fba)
In seiner Sitzung am 24.02.2015 hat der Stadtrat der Stadt Mainburg die Satzung zur Berechnung der Abwasser- und Niederschlagswassergebühr beschlossen. Die Satzung trat rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Die Stadtverwaltung hat die Satzung nunmehr umgesetzt, so dass in der nächsten Woche ab 22.04.2015 die Bescheide über die Berechnung von Niederschlagswasser zugestellt werden. Insgesamt wurden 4.441 Flurstücke in das Verfahren miteinbezogen.
Zum Hintergrund: Bisher wurden die Abwassergebühren in der Stadt Mainburg ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt. Unberücksichtigt blieb bislang das eingeleitete Regen- bzw. Niederschlagswasser, für dessen Behandlung auch Unterhaltskosten im Kanalnetz und in der Kläranlage bzw. bei der Regenwasserbehandlung anfallen. Die Einführung der sog. gesplitteten Abwassergebühr resultiert aus der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die eine reine Berechnung der Abwassergebühr aufgrund des Frischwasserverbrauchs als Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip einordnen. Vielmehr wird mit der Trennung zwischen Abwasser- und Niederschlagswassergebühr auch die Einleitung von großen Mengen Wasser über versiegelte Grundstücksflächen in das öffentliche Kanalnetz berücksichtigt. Im Ergebnis führt dies zu einer größeren Beitragsgerechtigkeit unter allen an das öffentliche Kanalnetz angebundenen Grundstückeigentümern.
Die Kalkulation einer (fiktiven) Einheitsgebühr, die jetzt der Vergangenheit angehört, hätte ab 2015 pro Kubikmeter Schmutzwasser 2,90 Euro ergeben. Aufgrund der aktuellen Gebührenkalkulation beläuft sich die Schmutzwassergebühr künftig auf 2,43 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagsgebühr auf 0,16 Cent pro Quadratmeter befestigte Fläche. Konkret bedeutet dies: Bei einem jährlichen Wasserverbrauch von 100 Kubikmeter wäre nach der bisherigen Berechnungsweise eine Kanalgebühr von 290 Euro fällig. Mit der neuen Gebühr von 2,43 Euro pro Kubikmeter ergibt sich eine reine Abwassergebühr von 243 Euro jährlich. Hierzu ist noch die neue Niederschlagswassergebühr zu rechnen. Diese orientiert sich an der versiegelten Grundstücksfläche. Hierüber wurden alle Grundstückseigentümer bereits informiert. Beträgt diese Fläche zum Beispiel 250 Quadratmeter, ergibt sich hieraus eine Niederschlagswassergebühr von 40 Euro, so dass der Gesamtbetrag für Abwasser und Niederschlagswasser bei 283 Euro liegt, im Beispielsfall also unter der fiktiven Einheitsgebühr.
Bei einer Jahresgebühr von bis zu 15 Euro ist die Niederschlagswassergebühr in einem Betrag fällig, zwischen 15 Euro und 30 Euro wird der Betrag auf zwei Raten aufgeteilt, über 30 Euro wird der Betrag auf vier Raten verteilt. Die Fälligkeitstermine sind identisch mit den Steuerterminen für die Grundsteuer jeweils zur Quartalsmitte.
Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes werden die für die Abbuchung der Grundsteuer vorhandenen SEPA-Lastschriftmandate zur Abbuchung der Niederschlagswassergebühr verwendet.
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