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Schwarzbau mit Wohncontainern?

(Reichertshofen, rt)

 

Einen Schwarzbau vermuten die CSU-Gemeinderatsmitglieder im Reichertshofener Bauausschusses bei den an der Wackerstraße deponierten Wohncontainern; deshalb richteten sie eine Anfrage an den Marktbürgermeister Michael Franken (JWU). Dieser reichte sie an das Landratsamt Pfaffenhofen weiter und von dort kam nun zwar eine Antwort, die am Ende dann aber eine weitere Frage aufwirft.

Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hatte es die Anfrage eines Unternehmens gegeben, das in der Wackerstraße 1a temporär Wohncontainer aufstellen wollte, was vom Reichertshofener Bauausschuss einstimmig abgelehnt worden war. Das Unternehmen stellte in der Folge die Container dennoch auf. Gemeinderat Johann Felber (CSU) vermutete damit einen Schwarzbau und fragte deshalb in der Dezember-Sitzung des Gemeinderates nach. Franken antwortete damals, dass die Container lediglich gelagert seien, dies wäre nicht zu beanstanden. Felber, Andrea Schweiger und Josef Pfab, die Mitglieder des Bauausschusses aus den Reihen der CSU, stellten jedoch fest, dass inzwischen die etwa 40 Wohncontainer an das Strom-, Gas- und Wasser-Versorgungsnetz angeschlossen und wohnlich eingerichtet wurden. Deshalb übergaben sie Franken Mitte März einen Fragenkatalog und baten unter anderem um Beantwortung, ob denn das Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt worden sei, es sich nun doch um einen Schwarzbau handle und es womöglich gewisse Absprachen gab, von denen der Bauausschuss „nichts wissen“ durfte.

Der zuständige Abteilungsleiter aus dem Landratsamt antwortete nun Franken, der das Schreiben jetzt veröffentlichte. Demnach wurde das Einvernehmen der Gemeinde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nicht ersetzt. Die Lagerung der Container sei „materiell rechtmäßig und daher genehmigungsfähig.“ Jedoch sei eine Genehmigung bisher noch nicht erteilt worden, da der Bauherr einen alternativen Standort gefunden habe.

Für das bauaufsichtliches Einschreiten sei die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt zuständig. „Wir werden gegen die materiell rechtmäßige Lagerung nicht einschreiten, weil zum einen bereits ein Alternativstandort beantragt wurde. Zum zweiten käme eine Beseitigung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (materielle Rechtmäßigkeit) nicht in Betracht, sondern lediglich die Forderung eines Bauantrages. Davon haben wir wegen des Alternativstandortes abgesehen.“

Aus dem Landratsamt heißt es dann weiter, dass der Bauherr bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde angefragt habe, ob eine Wohnnutzung an der Wackerstraße möglich wäre. „Da dies negativ beantwortet wurde, suchte der Bauherr einen Alternativstandort. Weitere Rücksprachen zu diesem Grundstück gab es mit der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht.“

Es drängt sich jetzt natürlich die Frage auf, warum die Container in der Wackerstraße, wie von den CSU-Bauausschussmitgliedern angegeben, dann überhaupt an das Versorgungsnetz angeschlossen wurden, wo sie doch dort nur gelagert und nicht bewohnt werden sollten.
 

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