Geplante Windener Asylbewerberunterkunft erneut Thema im heutigen Gemeinderat
(Reichertshofen, rt)
Nachdem ein Dringlichkeitsantrag der Reichertshofener CSU-Gemeinderatsfraktion - gestellt mit dem Ziel, die geplante Zahl der Asylbewerber im früheren Windener Gasthof Däuber möglichst niedrig zu halten - von einem Fachjuristen als rechtlich nicht haltbar befunden wurde, legen die Christsozialen am heutigen Abend zur Gemeinderatssitzung nun nach.
Der Baurechtsfachmann Professor Ferdinand Kuchler befand es in einer Stellungnahme, die die Marktgemeinde in Auftrag gegeben hatte, die Forderung in dem Dringlichkeitsantrag als juristisch gesehen nicht durchführbar. Von der CSU-Fraktion wurde per Antrag die Aufstellung eines Bebauungsplans und einer Veränderungssperre gefordert. In der heutigen Gemeinderatssitzung wird es unter Punkt 7 der Tagesordnung genau um diesen Antrag gehen. Von der CSU im Gemeinderat erhielt Bürgermeister Micheal Franken ungeachtet der vorliegenden juristischen Bewertung nun noch einen Nachtrag dazu. Demnach sollen auf dem Däuber-Grundstück im Zuge der Überplanung Bauparzellen für Doppel- und Mehrfamilienhäuser ausgewiesen und die Überplanung der umliegenden Grundstücke wird entsprechend angepasst werden. Begründet wird dies mit dem dringenden Bedarf an Wohnraum, der im Gemeindebereich Reichertshofen zu decken sei. Als Beispiel der Notwendigkeit führt die CSU an, dass „laut Bürgermeister Franken auf die zirka 50 Baugrundstücke, die im Baugebiet Schafberg II ausgewiesen werden sollen, bereits jetzt zirka 200 Bewerber kommen.“
Hinsichtlich Kuchlers Ausführungen will die CSU-Fraktion von Franken wissen, aus welchem Grund wurde die Kanzlei Görg beziehungsweise Kuchler beauftragt worden sei, wer den Auftrag erteilt habe, welche Kosten der Gemeinde Reichertshofen durch diesen Auftrag entstanden seien, warum Kuchlers Schreiben keine Unterschrift trage und ob der entsprechende CSU-Antrag mit dem Baurechtsjuristen Dirnberger vom Bayerischen Gemeindetag erörtert worden sei. Weiter heißt es in der CSU-Anfrage, falls sich Dirnberger dazu geäußert habe, wolle man den Inhalt seiner Ausführungen wissen; falls er nicht befragt wurde wolle man die Gründe dafür wissen.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.