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CSU will‘s wissen

(Reichertshofen / Winden, rt)

Andrea Schweiger ist die CSU-Fraktionsvorsitzende im Reichertshofener Gemeinderat. Foto: CSU-Ortsverband Reichertshofen 

 

 

Einen sechs Punkte umfassenden Fragenkatalog im Nachgang zu der von Landrat Martin Wolf (CSU) ab 1. Juni angekündigten Belegung der Asylbewerberunterkunft in Winden am Aign und einer Darstellung der baurechtlichen Situation durch den Juristen Professor Kuchler (Hallertau.info berichtete) im Reichertshofener Gemeinderat hat die CSU-Fraktion vorgelegt. Der allerdings hat es in sich. Bürgermeister Michael Franken (JWU) soll dazu demnächst schriftlich Stellung nehmen.

Kein Ende abzusehen ist offenbar zur Diskussion um die Einrichtung einer Unterkunft für Asylbewerber im ehemaligen Windener Däuber-Gasthof. Die CSU im Gemeinderat musste kürzlich eine Abstimmungsniederlage hinnehmen, als es darum ging, einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre durchzusetzen. Mit diesen Mitteln wollten die Christsozialen Einfluss auf das Umbau-Vorhaben eines Investors nehmen, der ursprünglich bis zu 135 Asylbewerber in dem Anwesen unterbringen wollte.

In der Einleitung des Schreibens stellt die CSU-Fraktion dem Fragenkatalog voran: „In der Marktgemeinderatssitzung vom 28.04.2015 hat Marktgemeinderat Hans Felber angefragt, wie die vom Bauausschuss in der Sitzung am 17.03.2015 beschlossene Ablehnung der beantragten Nutzungsänderung rechtlich zu bewerten sei. Prof. Dr. Kuchler sieht in dieser Ablehnung klar einen rechtswidrigen Beschluss.“ Damit gehen die CSUler jedoch von einer unzutreffenden Basis für ihre Anfrage aus. Wie bereits berichtet, führte der vom Markt beauftragte Baurechtler Kuchler in der vergangenen Ratssitzung aus, dass seiner Auffassung nach ein Bebauungsplan samt einer Veränderungssperre, wie er von der CSU gefordert worden war, rechtlich nicht haltbar sei.

Kuchler selbst stellt dazu auf Nachfrage klar, dass er in seinem Vortrag nie behauptet habe, „dass das Einvernehmen der Gemeinde rechtswidrig verweigert wurde.“ Er habe vielmehr gesagt, dass ein Bebauungsplan mit Veränderungssperre zur Verhinderung einer bestimmten Belegungsdichte rechtswidrig wäre, würde man ihn so beschließen.

Rechtswidrig verweigerte Nuzungsänderung?

Die CSU-Fraktion will jetzt also wissen: Wird der Antrag auf Nutzungsänderung dem Bauausschuss erneut zur Beschlussfassung vorgelegt, hat das Landratsamt Pfaffenhofen das Einvernehmen für die "rechtswidrig verweigerte Nutzungsänderung" bereits ersetzt, inwieweit kollidiert die mit schuldrechtlichem Vertrag vereinbarte Nutzungsbeschränkung (Unterbringung von 67 Asylbewerbern) mit der baurechtlich zulässigen Nutzung, wird durch eine solche schuldrechtliche Vereinbarung die dem Antragsteller nach öffentlichem Recht zustehende Nutzungsänderung unterlaufen beziehungsweise ausgehebelt, kann der Antragsteller trotz schuldrechtlicher Nutzungsvereinbarung das ihm gesetzlich zustehende Recht auf Nutzungsänderung durchsetzen und hat der Antragsteller auf dieses Recht ausdrücklich verzichtet?

„Die CSU-Fraktion hat die Fragen an den Bürgermeister deshalb gestellt, weil wir wissen wollen, ob der Eigentümer zukünftig die rechtliche Möglichkeit hat, deutlich mehr Asylbewerber unterzubringen, als das jetzt mit dem Landratsamt vereinbart wurde“, sagte CSU-Fraktionsführerin Andrea Schweiger auf Nachfrage unserer Zeitung. Dabei stelle sich für die CSU die Frage, ob und inwieweit hier öffentliches Recht und privates Vertragsrecht kollidiere und welche Auswirkungen das dann auf die weitere Entwicklung dort haben könne. Gleichzeitig resümiert Schweiger: „Auf die künftige Entwicklung in Winden haben wir als Gemeinderäte so gut wie keinen Einfluss mehr. Denn der mit einem fachkundigen Juristen abgestimmte Antrag der CSU-Fraktion auf Aufstellung eines Bebauungsplanes und Veränderungssperre wurde in der Sitzung vom 28. April mehrheitlich abgelehnt. Damit ist diese Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde vergeben.“

Landratsamt braucht verweigertes Einvernehmen nicht mehr prüfen

Landrat Wolf sagte aktuell über das von der Gemeinde bereits in der März-Sitzung des Bauausschusses verweigerten Einvernehmen der Gemeinde zu einer Nutzungsänderung (Mit der vom Gremium einstimmig zu verhindern versucht wurde, über 130 Asylbewerber im früheren Gasthof Däuber unterzubringen): „Wenn die Gemeinde das Einvernehmen verweigert, prüft das Landratsamt, ob das Einvernehmen ersetzt werden muss. Soweit ist es im ersten Durchgang gar nicht gekommen, weil der Eigentümer nicht mehr auf die 131 Personen zur Unterbringung besteht.“ Der Eigentümer bleibe seinen Aussagen nach mit 67 Personen im Boot. „Also gibt es jetzt die zweite Prüfungsrunde, Antrag auf Nutzungsänderung auf 67 Personen.“ Mit den weiteren Fragen der Reichertshofener CSU-Fraktion werden sich wohl erst noch die Juristen des Landratsamtes auseinandersetzen müssen. Franken hat nämlich die Kreisbehörde gebeten, die Antworten dazu zu liefern.

 

N a c h g e f r a g t

Hallertau.info: „Wäre denn Ihrer Ansicht nach mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Asylunterkunft ganz verhindert worden?“

Andrea Schweiger: „Das kann man so nicht sagen. Der Antrag zielte zum einen darauf ab, den Umfang der vom Käufer/Eigentümer beantragten Nutzungsänderung und somit die angedachte Anzahl von Asylbewerbern in Winden zu begrenzen. Zum anderen sollten die umliegenden Grundstücke durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes baurechtlich nachhaltig entwickelt werden.“

Hallertau.info: „Will die Orts-CSU nur den Blick in die Zukunft wagen und damit aufzeigen, was die Windener gegebenenfalls erwarten könnte oder handelt es sich um einen anderen Hintergrund?“

Schweiger: „Prognosen, wie es in Winden weitergehen kann, sind schwierig. Die genauen Inhalte der vom Käufer beantragten Nutzungsänderung sowie die vertraglichen Vereinbarungen hierzu sind mir nicht bekannt. Unsere Anfrage zielt vor allem darauf ab, die rechtliche Situation zu beleuchten und somit Transparenz und Rechtssicherheit – auch im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger – zu schaffen.“

 

 

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