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(Reichertshofen, rt)

 

Der aktuelle Fragenkatalog der CSU-Fraktion im Reichertshofener Gemeinderat zur Belegung der Asylbewerberunterkunft in Winden am Aign (Hallertau.info berichtete) ist bei der jüngsten Sitzung des Bauausschusses von Bürgermeister Michael Franken (JWU) zum größten Teil beantwortet worden. In juristische Bereiche wollte sich der Gemeindechef jedoch nicht wagen, sah dazu aber auch keine Notwendigkeit.

Entgegen seiner ursprünglichen Absicht, die Fragen der CSU vom Landratsamt beantworten zu lassen, äußerte sich Franken dazu nun im Bauausschuss. So habe Baurechtsprofessor Kuchler die Verweigerung der Nutzungsänderung nicht als rechtswidrig bezeichnet, sondern die von der CSU beantragte Aufstellung eines Bebauungsplanes. Wenn wieder ein - zu erwartender - Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Gasthofes Däuber bei der Gemeinde eingehe, so werde dieser dem Bauausschuss vorgelegt.

Franken erklärte vor dem Gremium auch, dass es keinen Grund für das Landratsamt gegeben habe, das Einvernehmen der Gemeinde nachträglich zu ersetzen, was es es auch nicht getan habe. Außer eines Mietvertrags für das gesamte ehemalige Däuber-Areal zwischen Eigentümer und Landratsamt sei ihm nichts von einem „schuldrechtlichen Vertrag“ bekannt. „Meiner Ansicht nach gibt es auch keinen weiteren Vertrag zwischen den beiden“, erklärte Franken gegenüber Hallertau.info. Die Begrenzung der Belegung sei aufgrund der Zusage des Landrates an die Gemeinde und die Windener Bürgerinitiative erfolgt. „Ich verstehe die örtliche CSU nicht, warum sie am Wort des Landrates Martin Wolf (CSU) zweifelt, ich tue es nicht.“

Der Bürgermeister spekulierte darüber, ob denn die CSU-Fraktion ihren „eigenen“, weil parteizugehörigen Landrat für nicht vertrauenswürdig halte. Frankens ausdrücklicher Dank gelte gerade Wolf und dem CSU-Landtagsabgeordneten Karl Straub für deren Unterstützung und Einsatz. „Mit dem Landratsamt haben wir nun sicherlich den besten Partner für eine Asylbewerberunterbringung im Boot“, so Franken, der sich zu den weiteren Frageinhalten dann weiter nicht äußern wollte mit der Begründung, dass er kein Jurist sei.
 

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