Keine weitere Asylbewerberunterkunft
(Attenkirchen, cg)
Bei der jüngsten Gemeinderatsitzung in Attenkirchen wurde ein Antrag eines Hausbesitzers auf Genehmigung zur Unterbringung von Asylbewerbern abgelehnt. Obwohl der Eigentümer das Haus auf dem Grundstück eines ehemaligen Betonwerks aufwändig sanieren ließ und die Lage anbindungsmässig optimal wäre, kam das Nein des Gemeinderates.
Man wolle kein Flüchtlingsheim in einem reinen Gewerbegebiet zulassen, hier sei in der ehemaligen Betriebsleiterwohnung an der Moosburgerstraße nur betriebsbezogenes Wohnen vorgesehen. Das Haus steht momentan leer und ist zum Verkauf ausgeschrieben. Der Eigentümer wollte 3 Wohneinheiten genehmigen lassen, kam damit aber nicht durch. Bürgermeister Bormann erklärte, dass es in dem Gewerbegebiet zu laut sei, um dort zu wohnen. Außerdem sei die Frage der Zufahrt nicht geklärt.
Nun wird die Sachlage im Landratsamt Freising geprüft.
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