Mit drei Promille am Steuer eingeschlafen
(Baar-Ebenhausen, rt)Symbolbild © Alfred Raths
Zwei Fälle aus Baar-Ebenhausen beschäftigen die Polizeiinspektion Geisenfeld: Ein Bauleiter, der erheblich alkoholisiert am Steuer eingeschlafen ist und Vandalen, die es auf ein Firmenschild abgesehen hatten.
Bislang unbekannte Vandalen haben in der Geisenfelder Straße 3 im Tatzeitraum von Freitag, 26. Juni, 12 Uhr bis gestrigen Montag, 29. Juni, 7 Uhr das Firmenschild der Abwasserbeseitigung samt Halterung mutwillig herausgerissen. Das Schild und die Halterung blieben am Tatort zurück. Der Sachschaden beträgt ungefähr 500 Euro.
Sachdienliche Hinweise dazu erbittet die Polizeiinspektion Geisenfeld unter der Rufnummer (0 84 52) 72 0-0.
Betrunkener Pkw-Fahrer erst am Steuer eingeschlafen und dann weitergefahren
Eingeschlafen ist ein Bauleiter aus Bautzen in seinem Daimler-Chrysler, neben der Ortsverbindungsstraße von Pichl nach Ebenhausen-Werk am gestrigen Montag gegen 21.45 Uhr hinter seinem Steuer. Dies bemerkten zwei junge Männer, hielten an und versuchten, den regungslose auf dem Fahrersitz sitzenden Mann zu wecken. Nachdem sie dies über einen längeren Zeitraum vergeblich versuchten, verständigten sie die Polizei
Als der Mann dann nach über zehn Minuten doch aufgewacht ist, äußerte er gegenüber den beiden Zeugen, dass er aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum eingeschlafen sei. Er setzte daraufhin noch vor Eintreffen der Polizeibeamten seine Fahrt in Richtung Ebenhausen-Werk fort. Aufgrund der eindeutigen Beschreibung des Fahrers und des Pkws mit konnte der amtsbekannte Fahrer an seinem Nebenwohnsitz angetroffen werden.
Der 31-jährige Bauleiter, so die Polizei, habe einen derart hohen Atemalkoholwert gehabt, dass dieser auf eine Blutalkoholkonzentration von knapp drei Promille schließen lasse. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wurde bei dem Bautzener eine Blutentnahme und Blutuntersuchung auf Alkohol und Drogen angeordnet.
„Der Führerschein bedurfte keiner Sicherstellung, da dieser bereits bei dem neun Tage zurückliegenden Fall von Trunkenheit im Verkehr sichergestellt und die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden war“, heißt es von der Polizei. Aus diesem Grund wird er neben Trunkenheit im Verkehr nun auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht.
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