Abschuss von Nil-, Grau- und Kanadagänsen freigegeben
(Pfaffenhofen, rt)
Zur Wildschadensverhütung für das Jagdjahr 2015/2016 sind einer aktuellen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Pfaffenhofen nach Abschüsse von jungen Nil-, Grau- und Kanadagänsen im Monat Juli für bestimmte Reviere im Landkreis erlaubt. Unberührt davon bleibt der durch das Jagdgesetz vorgegebene reguläre Abschusszeitraum.
Das Landratsamt weist in seiner Verfügung unter anderem darauf hin, dass nur mit größter Vorsicht zu schießen sei und dabei alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen seien, um Personen und fremdes Eigentum zu schützen.
Begründet wird die Maßnahme mit die sehr großen Wasserflächen im Bereich des Feilenmooses und auch im Bereich der Schielein-Weiher, die Anziehungspunkte für Nil-, Grau- und Kanadagänse. In den vergangenen Jahren sei immer wieder festgestellt worden, dass die Saaten durch die Gänse zum Teil vollständig vernichtet wurden und zu Beschwerden von Landwirten geführt haben. Zudem bestehe durch die hohe Anzahl von Nil-, Grau- und Kanadagänsen auch die Gefahr des Vogelschlags für den Flugplatz der Wehrtechnischen Dienststelle in Manching.
Zur Wildschadenverhütung erscheine es unumgänglich, dass der Abschuss von Nil-, Grau- und Kanadagänsen genehmigt werde. Es sei nicht zumutbar, dass der Schaden, den die Gänse verursachen, von den Landwirten getragen werde. „Die Zahl der Nil-, Grau- und Kanadagänse, die sich in den Weihergebieten aufhalten, lässt ohne weiteres den Abschuss zu, so dass der Bestand durch die Abschussregelung in keiner Weise, auch nicht annähernd gefährdet ist.“
Weiter heißt es in der Allgemeinverfügung aus dem Landratsamt: „Die Schäden werden durch das Fressen von Saatgut, ganzen Keimlingen, Keimblättern und reifen Samen verursacht. Betroffen sind hauptsächlich Getreide und Mais. Die betroffenen Felder werden von den Gänsen zum Teil völlig abgefressen. Örtlich haben die Schäden ein Ausmaß angenommen, dass sie der Landwirtschaft nicht mehr zugemutet werden können. Die Schäden treten bei Getreide insbesondere im Juni und Juli, bei Mais hauptsächlich im September auf.“ Vergrämungsaktionen verschiedenster Art hätten nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Die Schonzeit der Junggänse von Nil-, Grau- und Kanadagänsen wird vom 01.07.2015 bis 31.07.2015 für folgende Reviere im Landkreis Pfaffenhofen aufgehoben:
Gemeinschaftsjagdrevier
- Baar
- Dünzing
- Deimhausen
- Ebenhausen
- Ernsgaden
- Engelbrechtsmünster
- Freinhausen
- Geisenfeld
- Geisenfeldwinden
- Hartacker
- Hög II
- Ilmendorf
- Irsching
- Manching I
- Manching II
- Menning
- Münchsmünster
- Oberhartheim-Pleiling
- Parleiten
- Rockolding
- Rottenegg
- Schillwitzried
- Unterpindhart
- Untermettenbach I
- Untermettenbach II
- Vohburg
- Westenhausen
- Wöhr
- Zell b. Geisenfeld
- Eigenjagdrevier Abwurfplatz Geisenfeld
- Eigenjagdrevier Braun
- Eigenjagdrevier Einberg
- Eigenjagdrevier Flugplatz Manching
- Eigenjagdrevier Griesham
- Eigenjagdrevier Reisinger
- Eigenjagdrevier Schielein
- Staatsjagdrevier Baumannshof
Der Abschuss darf jedoch in den nachfolgenden Revieren während der Hauptflugzeit der Wehrtechnischen Dienststelle in Manching (9 Uhr bis 17 Uhr) nicht durchgeführt werden: Gemeinschaftsjagdreviere Ernsgaden, Geisenfeld, Hög II, Manching I, Manching II, Westenhausen; Eigenjagdreviere Abwurfplatz Geisenfeld, Braun, Flugplatz Manching, Reisinger, Schielein und Staatsjagdrevier Baumannshof.
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