Unklarheiten bei Bauantrag nun geklärt
(Au/Hallertau, sia)
Stein des Anstoßes war, dass das Teilgrundstück für die zweite Zufahrt zu drei geplanten Mehrfamilienhäusern an der Hamppstraße von der ARCUS Wohnbau GmbH nicht mit erworben werden konnte und aufgrund dessen der Bauantrag abgelehnt wurde. Was damals aber nicht bekannt war: auf der nicht erworbenen Fläche ist ein durch Grunddienstbarkeit zu sicherndes Geh- und Fahrtrecht eingeräumt.
Wie am 18.9. 2015 bei hallertau.info berichtet, konnten bei der letzten Bauausschusssitzung die Grundstücksfragen zum geplanten Vorhaben nicht geklärt werden und weil das dem Gremium „nicht geheuer“ war, wurde der Bauantrag der Arcus Wohnbau GmbH einstimmig abgelehnt. Daraufhin meldete sich Hans Irchenhauser, Geschäftsführer der Arcus Wohnbau GmbH beim Auer Bürgermeister und legte ein Schreiben seines Rechtsanwalts vor. Darin wurde ausdrücklich erklärt, die nicht erworbene Teilfläche ist durch ein Geh- und Fahrtrecht gesichert. Das, was nun nachträglich bekannt wurde, hätte man im Bauplan mit einreichen müssen, so Ecker. Hans Irchenhauser der ebenfalls zur Sitzung gekommen war, erklärte ausdrücklich, dass er in keinster Weise eine bewussten Täuschung beabsichtigte, die Besitzverhältnisse waren eindeutig geregelt und die Zufahrt gesichert. Er habe alles wie üblich von einem Notar aufsetzen lassen und habe sich auf die Richtigkeit verlassen.
Im Vorbescheid vom Juli 2014 wurden 20 Wohnungen genehmigt, jetzt sollen es 21 Wohnungen werden. Bürgermeister Ecker sah darin auch kein Problem, die Fläche kann das vertragen. Trotzdem bereitete die Regelung der Zufahrt des Areals immer noch Kopfzerbrechen und es gab zahlreiche Wortmeldungen von den Gemeinderäten. Nach wie vor müsse alles so eingehalten werden wie im Vorbescheid genehmigt wurde, Florian Schwaiger plädierte ausdrücklich dafür, dass es dabei bleibt. Barbara Prügl sah es ebenso kritisch, vor allem in der Masse in der das Vorhaben geplant ist und auch Klaus Stuhlreiter musste Florian Schwaiger recht geben. Stuhlreiter sah weiterhin ein Problem mit dem Wegerecht, allerdings wenn dies gesichert sei, stimme er dafür. Gerhard Stock meinte: „Der Bauausschuss hat völlig richtig entschieden, aber wenn die Wege gesichert sind, müssen wir zustimmen.“ Eine Frage dazu kam noch von Hans Sailer, ob die Nachbarn denn keine Einsprüche hätten. Dazu wurde dann Hans Irchenhauser selbst kurz das Wort erteilt, der versicherte von den 15 Anliegern hätten 12 den Bauantrag unterschrieben. Auch zu der ganzen Zufahrtsproblematik konnte er sich kurz äußern und erklärte, dass die Zufahrtsstraße für die Feuerwehr bei einem Bauvorhaben dieser Größe mindestens 3 Meter breit sein muss, hier an der Hamppstraße seien es an der schmalsten Stelle sogar 3,50 Meter, also reiche Dies von brandschutzrechtlicher Seite vollkommen aus. Auch einer Einbahnstraßenregelung stehe er eher skeptisch gegenüber und bei einem Bauvorhaben in Reichertshausen bei Pfaffenhofen habe er sich bewusst gegen eine solche Regelung entschieden. Hier hakte dann nochmals Hans Sailer ein und meinte, ja das stimmt, da wären dann auch die Anlieger davon betroffen und müssten sich an die Regelung halten.
Das Vorhaben wird jetzt mit dem Landratsamt Freising besprochen und danach wird in einer der kommenden Sitzungen darüber abgestimmt.
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