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Bauantrag für Mehrfamilienhäuser erneut abgelehnt

(Au/Hallertau, sia)

 

Das Landratsamt Freising sieht die Sache genauso wie das Gremium des Auer Marktgemeinderates. Der vorgelegte Bauantrag der Arcus Wohnbau GmbH über drei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Garagen und Stellplätzen entspricht nicht dem bereits genehmigten Antrag auf Vorbescheid. Die neuen Gegebenheiten bezüglich der veränderten Tiefgaragenzufahrt konnten so nicht akzeptiert werden.

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde das geplante Vorhaben einstimmig verweigert und dieser Beschluss vom Marktgemeinderat in seiner letzten Sitzung vor zwei Wochen bestätigt. In der Zwischenzeit hat ein Beratungsgespräch mit dem Landratsamt Freising stattgefunden und es sieht die Sache genauso wie auf der Sitzung durchdiskutiert. Zwar konnte der Bauherr zwischenzeitlich nachweisen, dass die fragliche zweite Zufahrt durch eine uneingeschränkte notarielle Grunddienstbarkeit gesichert ist, mit der aber, durch die gegenüber dem Vorbescheid veränderte Situierung der Tiefgaragenzufahrt,die Tiefgarage nicht angefahren werden kann. Ebenso konnte die Frage nach der Regelung der Müllabfuhr nicht geklärt werden. Auch hier liegt ein Schreiben des Bauherrn vor, aus dem das Landratsamt aber keine Aussage über die genaue Lage der Aufstellfläche finden kann.
Desweiteren wäre zu den bereits mit dem Vorbescheid erteilten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ziegelstadel“ hinsichtlich Baugrenze, Dachneigung, Firstrichtung und Form der Baukörper noch eine weitere Befreiung erforderlich, nämlich für die Breite der geplanten Zwerchgiebel von 2,26m anstelle 1,50m.

 

 

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