Jetzt knallt’s leiser
(Pfaffenhofen, rt)
Seit einigen Wochen ist es auch den Jägern im Landkreis Pfaffenhofen erlaubt, Schalldämpfer auf ihre Gewehre zu montieren. Der Weg der Genehmigung läuft über die zuständige Waffenbehörde des Landratsamtes. Diese Neuerung hat Richard Binder, Jägerausbilder der hiesigen Jägervereinigung, zum Anlass genommen, auf weitere waffenrechtliche Vorschriften hinzuweisen, die auch Sportschützen betreffen.
Schalldämpfer sind jetzt in Bayern für die Jagdausübung bei Langwaffen aus Gründen des Gesundheitsschutzes genehmigungsfähig. Unabhängig davon, ob eine Vorschädigung des Gehörs des Antragsstellers vorliegt, oder nicht. In einem Schreiben an die Kreisverwaltungen machte das Bayerische Innenministerium deutlich, dass nach einer Bewertung des Bundeskriminalamts aus kriminaltechnischer Sicht keine Gründe vorliegen, die gegen eine Verwendung sprechen würden. „Bei einer Verwendung von Schalldämpfern wird die gesundheitliche Gefährdung, die bei der Abgabe eines Schusses entsteht, verringert“, sagt Binder.
Der Schussknall werde zwar nicht völlig, aber um etwa 20 bis 30 Dezibel verringert. Durch diese Reduzierung wird eine für den Gesundheitsschutz entscheidende Lärmschwelle unterschritten.
Binder erläutert, wie der Erwerb von Schalldämpfern funktioniert und was beim Kauf dieses Hilfsmittels zu beachten ist: Der Jagdscheininhaber stellt vor dem Kauf schriftlichen einen Antrag (Im Internet unter „paf-jagd.de/Aktuelles/Schalldämpfer“ zu finden und sendet ihn an die Kreisverwaltungsbehörde, die dann auf der Waffenbesitzkarte einen Voreintrag vornimmt. Daraufhin ist dort innerhalb einer Frist von 14 Tagen der Erwerb anzuzeigen.
Schalldämpfer gebe es derzeit nur für einläufige Büchsen, sagt Binder. Für Nachrüstungen seien ungefähr 150 bis 400 Euro zu veranschlagen, der Schalldämpfer selbst kostet etwa 500 Euro. „Nach der Montage muss die Waffe neu eingeschossen werden.“
Hoher Schalldruck am Ohr
Moderne Jagdbüchsenpatronen entwickelten einen Schalldruck um 170 Dezibel wovon der Schütze etwa 150 Dezibel abbekomme. Gute Schalldämpfer könnten diesen Schalldruck um bis zu 35 Dezibel verringern, womit die Schmerzgrenze von 130 Dezibel unterschritten würde. „Achten Sie beim Kauf darauf, dass das gewünschte Modell nach einer standardisierten Messmethode (MIL-STD-1474 /NATO) geprüft wurde und verlassen sie sich nicht allein auf Werbeaussagen.“ Darüber hinaus werde der Rückstoß um bis zu 30 Prozent reduziert und es gebe kein Mündungsfeuer mehr.
In diesem Zusammenhang macht Binder auf aktuelle waffenrechtliche Vorgaben aufmerksam. So sei bei gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen zur Waffenaufbewahrung durch das Landratsamt leider immer wieder festzustellen, dass Jäger sie mitunter in Behältnisse aufbewahrten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. „Auf der Homepage der Jägervereinigung ist unter paf-jagd.de/ der Rubrik ‚Sichere Aufbewahrung von Jagdwaffen‘ eine Übersicht, welcher Waffenschrank für Ihre Waffen vorgeschrieben sind.“ Schlüssel zu Waffentresoren müssten entweder stets bei sich getragen oder in einem verschließbaren und ausschließlich für den Waffenbesitzer zugänglichen Behältnis aufbewahrt werden.
Änderung des Waffenrechts auch bei Munition
Inhaber von Jahresjagdscheinen können jegliche Munition für Jagdlangwaffen erwerben und besitzen. Löse der Jäger seinen Jagdschein jedoch nicht, dann müsse er die Munition einem Berechtigten überlassen, ansonsten würde er sich strafbar machen. Denn nach einer Änderung des Waffengesetzes sei auch der Besitz der Munition erlaubnispflichtig, erläutert Binder. „Hat nun jemand vor, den Jagdschein vorübergehend nicht zu verlängern, so sollte er noch während der Gültigkeitsdauer des Jagdscheines bei der Unteren Jagdbehörde einen entsprechenden Eintrag in seiner Waffenbesitzkarte vornehmen zu lassen.“ Verstöße gegen waffenrechtlichen Vorschriften führen zu Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren und damit unter Umständen zum Verlust der Zuverlässigkeit mit der Folge, dass Waffenbesitzkarte, Jagdschein und Schusswaffen von den Behörden eingezogen werden können, warnt Binder.
„Bei den Sportschützen gelten dieselben Anforderungen wie bei den Jägern“, sagt Alice Köstler-Hösl, Sprecherin des Landratsamts Pfaffenhofen. Für Sportschützen sei der Waffenbesitz zwingend an die Mitgliedschaft und eine entsprechende regelmäßige Aktivität, beispielsweise die Teilnahme an Wettkämpfen, bei einem entsprechenden Verein gebunden.
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