Seit heute offiziell: Immelmann-Kaserne wird „Besondere Aufnahmeeinrichtung“
(Oberstimm, rt)Sozialministerin Müller ist weiter auf der Suche nach Unterkünften für Asylbewerber. Foto: Raths
Seit der Ministerratssitzung am heutigen Dienstag ist es nun offiziell, dass in der Oberstimmer Max-Immelmann-Kaserne künftig bis zu 1.500 Flüchtlinge in einer sogenannten „Besonderen Aufnahmeeinrichtung“ vorübergehend unterkommen werden. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) sagte in der Kabinettssitzung: „Wir müssen die Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende weiter ausbauen.“
Ziel sei es, insbesondere die Kapazität in der Erstaufnahme von Asylbewerbern weiter auszubauen. Der zentrale Punkt des Gesamtkonzepts zur Unterbringung von Asylsuchenden ist die verstärkte Nutzung von Kasernen und anderen Bundesliegenschaften. Diese soll in erst er Linie im Rahmen der Erstaufnahme von Asylbewerbern, aber auch in der Anschlussunterbringung erfolgen. „Es gibt in Bayern viele Kasernen, die kurzfristig für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden können. Diese Nutzung hat für uns oberste Priorität, denn niemand würde es verstehen, wenn unsere Kasernen leer stehen und wir die Menschen in Zelten unterbringen.“
Da die Da Bundesliegenschaften nicht gleichmäßig auf ganz Bayern verteilt seien, könne es kurzfristig zu einer ungleichen Verteilung der Asylbewerber innerhalb Bayerns kommen. Die dadurch entstehenden Überlasten gelte es insbesondere im Rahmen der Anschlussunterbringung auszugleichen. „Mittelfristig kommt der Anschlussunterbringung eine wichtige Steuerungswirkung zu, denn sie kann die Zeit überbrücken, bis dauerhafter Wohnraum in ausreichendem Maße entstanden ist. Für Menschen mit guter Bleibeperspektive bietet sie durch die Verwurzelung vor Ort beste Integrationschancen“, so Müller weiter.
Keine überproportionalen Belastungen
Nach der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden im Rahmen der Anschlussunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften der Regierungen und dezentral durch die Landkreise und kreisfreien Städte untergebracht. Hier dürfe es nach Meinung der Sozialministerin nicht zu einer dauerhaften überproportionalen Belastung einzelner Regionen kommen. Deshalb hält die Staatsregierung an der klaren Regelung der Zuweisung von Asylsuchenden auf Grundlage der Quoten der Asyldurchführungsverordnung auf die Regierungsbezirke und die Landkreise und kreisfreien Städte fest.
Eine Quote für die kreisangehörigen Gemeinden wird es auch künftig nicht geben. Den Landratsämtern soll jedoch die gesetzliche Ermächtigung eingeräumt werden, ihren kreisangehörigen Gemeinden bei Bedarf Asylbewerber zuweisen zu können. „Der notwendige weitere Ausbau der Unterbringung in der Erstaufnahme und danach erfordert eine immense Kraftanstrengung aller Beteiligten“, erklärte die Ministerin. „Die Staatsregierung wird die Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden dabei intensiv unterstützen, zum Beispiel durch den Abschluss von Rahmenverträgen“, sagte Müller.
Privatwohnungen werden dringend gesucht
Ungeachtet dessen könne der Ausbau der Anschlussunterbringung in der bisherigen Form nicht unbegrenzt fortgesetzt werden. Um Unterbringungskosten zu reduzieren und Kapazitätsgrenzen in den Kommunen zu berücksichtigen, müssten in der Anschlussunterbringung neue Wege gegangen werden. Dazu gehörten der schnelle Auszug von Fehlbelegern (Anm. d. Red.: Dabei handelt es sich etwa um anerkannte Asylanten) aus staatlichen Unterkünften in Privatwohnungen, die zeitnahe Schaffung von Wohnraum für anerkannte Asylbewerber und die Möglichkeit des Auszugs von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive zu Verwandten.
Bayern werde zudem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die noch keinen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt haben, in die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen nach Manching und Bamberg verlegen um die Durchführung der Verfahren mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung zu beschleunigen.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.