Bürgerantrag für zulässig erklärt
(Mainburg, hal)
Der Bürgerantrag der Werbegemeinschaft, welcher die Einstellung eines Stadtentwicklers fordert und von über 1.300 Bürgern unterstützt wurde, ist in seiner jüngsten konstituierenden Sitzung vom Stadtrat für zulässig erklärt worden. Die Vorstandschaft der Werbegemeinschaft bekräftigte gegenüber Bürgermeister Joser Reiser und dem künftigen Geschäftsführer Karl Raster nochmals die Dringlichkeit des Anliegens.
Nach den Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung hatte das zuständige Gemeindeorgan darüber innerhalb eines Monats seit der Einreichung des Antrags zu befinden. Sowohl die formellen als auch die materiellen Anforderungen sah der Stadtrat als erfüllt an. An die Erklärung auf Zulässigkeit schließt sich die Pflicht an, den Antrag inhaltlich binnen dreier Monate im Stadtrat zu behandeln und sich sachlich damit zu befassen.
Das heißt, es ist bis Ende Februar 2016 eine Beschlussfassung herbeizuführen. Ohne Gegenstimme beschloss der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause: „Der Bürgerantrag „Gemeinsam für Mainburg – Ja! zu gezielter Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung“ wird für zulässig erklärt. Der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird verpflichtet, den Bürgerantrag binnen drei Monate nach dieser Beschlussfassung auf die Tagesordnung einer Stadtratssitzung zu setzen.“ Bleibt abzuwarten, wie das Gremium dann entscheiden wird.
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