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Nachkalkulation für Friedhofsgebühren

(Au/Hallertau, sia)

 

Die Friedhofsgebühren müssen kostendeckend für die Gemeinde, aber auch tragbar für die Bürger sein. 120 Euro pro Tag für die Benutzung des Leichenhauses sind einfach zu viel. Der Markt lässt hinsichtlich der Gebühren für den gemeindlichen Friedhof eine Nachkalkulation durchführen. Sonderangebote wird es allerdings keine geben.


120 Euro sind viel zu hoch und müssen auf jeden Fall nachberechnet werden. Das können wir unseren Bürgern nicht antun, war die Meinung von Gemeinderat Martin Hellerbrand. Diese Meinung teilten auch seine Ratskollegen auf der Sitzung am vergangenen Dienstag.
Im April 2013 wurden die Gebühren für die Grabnutzungs- und Urnenkammernutzungsrechte, sowie die Leichenhausbenutzung durch den Bayrischen Kommunalen Prüfungsverbandes festgelegt. Bei dieser Kalkulation erfolge eine strikte Trennung zwischen den Kosten für Friedhof, (Gräber, Urnen Bestattungen) und dem Leichenhaus. Für die Leichenhausbenutzung wurde ein Tagessatz von 120 Euro angesetzt. Dies hatte zur Folge, dass die Angehörigen teilweise versuchten, die Aufenthaltszeiträume der Verstorbenen im Leichenhaus so kurz wie möglich zu halten. Das kann bedeuten, die Leichenhausgebühren werden im Verhältnis noch deutlich höher. Die Zeit ist also reif für eine neue Kalkulation. Aus diesem Grund hat die Marktverwaltung empfohlen, nochmals eine Überprüfung dieser damaligen Berechnung durchzuführen. Dazu wurde eine entsprechende Drittberatung durch das Kommunalberatungsbüro Radlbeck in Straubing vorgeschlagen. Ein Angebot des Büros mit Kosten in Höhe von 1.600 Euro liegt bereits vor.
 

 

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