Gutachten spricht sich für Sanierung aus
(Wolnzach, hr)Es war eine kurze Tagesordnung und dennoch hatte es die erste Sitzung des Wolnzacher Marktgemeinderates im neuen Jahr in sich, denn es ging um das weitere Vorgehen in Sachen Kläranlage. Soll und neu gebaut werden, oder kommt ein Sanierungskonzept zum tragen. Das gerichtliche Gutachten spricht in diesem Fall eine ganz deutliche Sprache: Sanierung!
Detailliert erläuterte Rechtsanwalt Thomas Berreth, der die Gemeinde in diesem Fall vor Gericht vertritt, die rechtlichen Auswirkungen des Ergänzungsgutachtens und kam dabei gleich zu Beginn auf einen Satz zu sprechen: „Im wesentlichen und nach derzeitigem Kenntnisstand kann eine Sanierung ohne Einschränkung erfolgen.“ Das ist die Quintessenz des zweiten Gutachtens, in dem weniger die Schadensursache und der mögliche Verantwortung untersucht worden ist, sondern ganz speziell das Sanierungskonzept der Ingenieurgemeinschaft Fuchs/Weiß zu prüfen war.
Wie der Rechtsanwalt weiter ausführte ist somit der Weg für die Gemeinde eigentlich auch vorgezeichnet. Aufgrund der Schadenminderungspflicht kann der Markt als Geschädigter nicht ohne Weiteres einen Neubau forcieren, jedenfalls nicht ohne zum Teil erhebliche Kosten für die Bürger in Kauf zu nehmen. Mit solchen müsste in diesem Fall gerechnet werden, denn nur die über das Gericht ermittelten Kosten könnte man am Ende geltend machen. Derzeit stünden so einer Kostenschätzung von 1,33 Millionen Euro (reine Baukosten ohne Anlagentechnik) 2,33 Millionen (Neubaukosten inklusive Anlagentechnik) gegenüber. „Diese Differenz hätte am Ende der Markt zu tragen, wie auch das Risiko für eventuell auftretende Schäden an den bereits bestehenden Gebäuden bei einem Neubau“, so Berreth.
Damit ist eigentlich schon vieles gesagt, denn an der rechtlichen Einschätzung führt kaum ein Weg vorbei. „Für uns waren zwei Punkte ganz maßgeblich: zum einen dass die Leistung der Anlage in keinem Fall eingeschränkt ist und zum anderen, dass sie auch dauerhaft ihren Dienst tun kann“, so Bürgermeister Jens Machold. Beide Fragen beantwortete Gerichtsgutachter Rapolder mit einem Ja. So ist das Konzept der Ingenieurgemeinschaft, in dem pro Becken 110 jeweils 8 Meter lange Mikropfähle eingebracht werden sollen und anschließend eine weitere Bodenplatte betoniert wird – einer neuwertigen Anlage gleichzusetzen. „Wir können in diesem Fall Sicherheitsreserven der Becken nutzen und haben am Ende keine Leistungseinbußen“, fügte Wilhelm Wipfler an. So würde sich der Wasserspiegel bei einer Sanierung um wenige Dezimeter erhöhen.
Dass natürlich die Sanierung kein ganz einfacher Weg sein wird, schließlich bohrt man durch eine bereits bestehende Bodenplatte 110 Pfähle, das bestätigte auch Konrad Steger, der seitens der Gemeinde als Gutachter in diesem Fall hinzugezogen wurde. Er hält das Risiko auch mit den im Boden verlaufenden Leitungen überschaubar: „Mit den richtigen Firmen hat man das im Griff!“ Und so war man eigentlich schon bei denen, die sich nun um eine entsprechende Sanierungsplanung bemühen sollen. An dieser Stelle machte Rechtsanwalt Thomas Berreth auch deutlich – obwohl aus dem Rund der Gemeinderäte durchaus andere Stimmen zu vernehmen waren – dass, der Schadensverursacher, in diesem Fall die Ingenieurgemeinschaft Fuchs/Weiß das Recht zugestanden werden muss, den Mangel zu beheben. „Einen anderen Planer können sie nur bei einem erheblichen Vertrauensverlust beauftragen und der liegt hier nicht vor.“ Schon alleine aus diesem Grund nicht, weil die Planer einen eigenen und auch tragfähigen Entwurf eingebracht haben und, wie Rechtsanwalt Berreth in der Sitzung erläuterte, auch angeboten haben eine entsprechende Planung durch Prof. Dr. Ing. Harald Sipple, einem ausgesprochenen Experten in Sachenbetonbau, prüfen zu lassen.
Somit war, auch wenn am Ende einige Gemeinderäte noch Klärungsbedarf hatten, der Weg klar: Einstimmig wurde beschlossen dass das Büro Fuchs/Weiß eine entsprechende Sanierungsplanung mit entsprechender Kostenberechnung erstellen soll. Auch rechtlich zeichnet sich ein klarer Weg ab: „Aus heutiger Sicht wird es auf eine Klage hinauslaufen“, so das erste Resümee des Rechtsanwalts. Hintergrund dieser Aussage ist ein Streit der Versicherungen über eine Quotierung des Schadens. Auch wird man wohl noch versuchen – wie auch schon in der Vergangenheit – der Gemeinde eine gewisse Mitschuld nachzuweisen. „Bislang waren diese Anstrengungen aber nicht von Erfolg gekrönt“, so Berreth. Dennoch machte der Anwalt auch deutlich, dass bei der derzeitigen Lage alles auf ein Verfahren vor Gericht hinausläuft.
So stellt sich am Ende die Frage, wie es weitergehen wird? Herrscht an der Kläranlage Stillstand, bis ein Gericht ein Urteil gefällt und dem Markt Gelder zugesprochen hat? Diese beantwortete Bürgermeister Jens Machold mit einem klarem Nein. „Wir haben so große Rücklagen, dass wir in diesem Punkt in Vorleistung gehen können.“ So soll nun also zügig auch in die Umsetzung gegangen werden. Wenn dann alles nach Plan verläuft, so Wilhelm Wipfler, könnte die Anlage im Frühjahr 2017 ans Netz gehen. Parallel dazu wird dann auch das Verfahren vor dem Landgericht weiter vorangetrieben jedoch ist damit zu rechnen, dass dies deutlich länger als ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Als Folge dieses Gutachtens legte der Gemeinderat letztlich auch die bereits beschlossenen baulichen Maßnahmen zur Ertüchtigung der alten Anlage wieder auf Eis.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.