Schonfrist fürs Sperrgebiet
(Pörnbach, rt)
Aufgrund des Hinweises eines Bürgers an die Adresse der Gemeinde Pörnbach sollte eigentlich auf der gestrigen Sitzung des Gemeinderates ein Beschluss gefasst werden, wonach einige Feldwege in der Pörnbacher und Pucher Flur für bestimmte Fahrzeuge gesperrt worden wären. Dazu kam es dann nach umfangreicher Diskussion jedoch nicht.
Das Verkehrszeichen 260 besagt, dass es für Krafträder (nebst eventuellem Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge verboten ist, einen Weg zu benützen. Mit dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ sollte es dem Antrag nach an drei öffentlichen Feldwegen angebracht werden. Zum einen ist dies die am Kirchplatz beginnende Teerstraße, die Straße an der Kreisstraße PAF 33 zwischen Pörnbach und Puch und die Abzweigung vom Geh- und Radweg hinter dem Bauhof. Derzeit sind diese Wege für sämtliche Fahrzeuge frei befahrbar und als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet. Wie Pörnbachs Bürgermeister sagte, seien diese Wege aber nicht für den gesamten Verkehr geeignet und sollten daher nur für den gewidmeten Zweck freigegeben werden. Der dementsprechende Beschlussvorschlag wurde von den Räten jedoch nicht abgesegnet und wird nach Abklärung diverser Detailfragen in Kürze erneut auf die Tagesordnung kommen.
Verkehrszeichen 260
„Es hat Beschwerden gegeben, dass einfach viele Autos dort parken, überwiegend Hundebesitzer, die dort durchfahren“, erläuterte Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FUW). Dagegen könne man wegen der fehlenden Beschilderung gegenwärtig nichts unternehmen. Eine verwaltungsseitige Prüfung habe ergeben, dass Feld- und Waldwege nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben seien.
Maximilian Klotz regte eine Beschilderung an, wonach es ein „Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ gebe und gab zu bedenken, dass an der Kirche beispielsweise bei Beerdigungen der dortige geteerte Feldweg als Parkfläche genutzt werde und ein Schild deshalb etwas weiter weg vom Kirchplatz montiert werden sollte. Roswitha Kraus (DG) meinte, dass es sinnvoll sei, das Verbotsschild erst am (Feld-)Kreuz aufzustellen, um die Parkmöglichkeit etwa bei Beerdigungen dort nicht völlig auszuschließen. „Das Schild 260 ist vorgegeben“ antwortete Bergwinkel und sprach sich aus verkehrstechnischen Gründen für eine Beschilderung am Weganfang aus, geprüft werde es trotzdem. Als eigentliches Problem sah es Ludwig Mayr (FUW) an, dass „das einfach ein land- und forstwirtschaftlicher Weg ist und die Ausnahme von der Parkerei“ kaum eine größere Rolle spiele. Es könne lediglich dann problematisch werden, wenn Mähdrescher oder Traktoren nicht mehr vorbeifahren könnten. Da sei aber eher die Vernunft der Autofahrer gefragt.
Dass es sich um den besagten Flurbereich um ein Wiesenbrütergebiet handle, merkte Alexander Schmid an. Auf den Feldwegen, so habe er selbst beobachtet, sei erst kürzlich ein Trikefahrer „wie ein Irrer“ gefahren. Dass es sich dort um einen Rückzugsort für Vögel handle, interessiere keinen Menschen. „Der Bauer hat einen Auftrag“, dort zu fahren, der Trikefahrer hingegen nicht. Als wesentlichen Punkt betrachtete Johannes Hofner (WG Puch) die Kontrolle eines möglichen Durchfahrverbotes. „Kann denn die Gemeinde, wenn jetzt dort geparkt wird, zumindest eine Verwarnung ans Auto stecken?“, so seine Frage an Bergwinkel.
Der Bürgermeister verwies dazu auf die Polizei, denen das obliege. Hofner empfahl einen „offiziellen Zettel der Gemeinde an die Autos zu heften“, mit dem auf das Parkverbot angemahnt würde; dies würde gegebenenfalls die Pucher Jägerschaft übernehmen. Maximilian Klotz (FUW) wies darauf hin, dass es nicht nur Hundebesitzer seien, die an den Feldwegen parkten, es handle sich oftmals auch um Jogger. Schmid griff die Gassigeherfrage nochmals auf und unterstellte eine Leinenpflicht für Hunde, die in der Flur ausgeführt würden. Dies allerdings wurde im Gremium allgemein verneint.
Die Karten zeigen die geplanten Standorte der Schilder. Quelle: Gemeinde Pörnbach
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