Ehrenamt: Klare Regeln erhalten die Freundschaft
(Scheyern, rs)Auf mögliche Folgen in der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Bezug auf Haftungsfragen sowie rechtliche und steuerliche Aspekte bei Vergütungen machte Prof. Dr. Thomas Beyer auf dem 4. Ehrenamtskongress aufmerksam, der am Samstagvormittag auf Einladung des Landratsamts veranstaltet wurde.
Schon Wilhelm Busch hatte erkannt: "Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben. Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt gleich ab." Dass sich jedoch ohne ehrenamtlichen Einsatz gravierende Lücken in vielen sozialen Bereichen unserer Gesellschaft auftun würden, betonte Scheyerns Bürgermeister Manfred Sterz (FW) in seiner Begrüßung der Teilnehmer. Es sei im Gegenteil zu erwarten, dass ehrenamtliches Engagement zukünftig intensiviert werden müsse. Von den über 700 Ehrenamtlichen - ungefähr 140 von ihnen waren zum Kongress in die Scheyrer Klosterschenke gekommen - erhofft sich Landrat Martin Wolf (CSU), dass sie stetig und engagiert in ihrer "wichtigen und wertvollen Arbeit auch in Zukunft " fortfahren werden.
Großes Interesse fand der 4. Ehrenamtskongress des Landratsamts, der heuer in Scheyern ausgerichtet wurde.
Die Crux des Juristen machte Thomas Beyer von der juristischen Fakultät der TH Nürnberg deutlich: "Mach es nicht zu schwierig, aber mach es genau", so seien in der Regel die Erwartungen seiner Zuhörerschaft bei juristischen Vorträgen. Ziel seiner Präsentation sei es, ein kritisches Bewusstsein besonders bei Vereinsverantwortlichen zu schaffen im Sinne von "Der Beyer hat doch dazu damals was gesagt." Zwei kurzweilige und anschaulich übermittelte Fachvorträge erwartete im weiteren Verlauf des Kongresses die Teilnehmer.
Der Zwiespalt zwischen dem "Einfach-doch-nur-helfen-wollen" und der meist viel zu lasch gehandhabten Absicherung gegen mögliche Schadensfälle ist vielen der Teilnehmer auch aus ihren Organisationen und Institutionen nur allzu bewusst. "Es ist doch bisher noch nie etwas passiert", das sei natürlich sehr schön, so Beyer, bewahre aber weder einen Ehrenamtlichen noch seinen Vereinsvorstand vor den ganz persönlichen Folgen eines unerwartet eingetretenen Schadensfalls. Deshalb - und in Kenntnis vieler real aufgetretener Situationen - konnte der Jurist nur allen Verantwortlichen ebenso wie den Ausführenden empfehlen, sich VORHER beidseitig zu informieren und abzusichern, welche Absicherungen für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle. Besteht eine Vereins-Haftpflichtversicherung? Sind die in Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen Einsatz vorstellbaren Risiken darüber abgedeckt? Macht es Sinn, etwaige Konsequenzen aus einem ehrenamtlichen Einsatz über eine Einsatzvereinbarung zu definieren und damit einen schriftlich fixierten Konsens "für danach" in Händen zu halten? Es gäbe zwar, so der Referent, gesetzliche Versicherungen und sogar eine Ehrenamtsversicherung des Freistaats, diese greifen jedoch allenfalls nachhaltig, d.h. wenn andere Versicherungen sich als nicht zuständig erklären und auch ausdrücklich festgelegte Rahmenbedingungen zur Ausführung der ehrenamtlich ausgeführten Tätigkeit zutreffen.
"Jetzt wird's ernst: es geht ums Geld", hieß es zu Beginn des zweiten Vortrags nach einer Pause, die zum Erfahrungsaustausch zwischen den Vereinsvertretern und den sozial engagierten Organisationen genutzt wurde. Erstrebenswert sei es natürlich immer - so Thomas Beyer ein wenig süffisant -, die örtliche Steuerberaterin zumindest als Beisitzerin an den Verein zu binden. Jede Form einer finanziellen Zuwendung an den oder die Ehrenamtliche(n) sei ausnahmslos auf steuerliche Relevanz zu prüfen. Arten der Zuwendungen können dabei sein: Sachaufwendungen wie Büromaterialien oder auch die Erstattung von Reisekosten; Aufwandsentschädigungen als Ausgleich für Verdienstausfälle; Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen oder auch Beschäftigungsentgelte. In allen Fällen sind steuerliche Behandlung, sozialversicherungstechnische Auswirkungen und die Anwendung von Vorschriften des Arbeitsrechts zu berücksichtigen. Bei allen vorgenannten Arten der Zuwendungen gibt es seitens der Gesetzgebung, aber auch durch die Finanzbehörden klare Vorgaben und Abgrenzungen, die es einzuhalten gilt.
Zufrieden nach einer durchwegs gelungenen Veranstaltung: Uschi Schlosser, Thomas Beyer
Risiken ernst nehmen - das ist der bei weitem nicht banale Hinweis des Referenten an die Zuhörer, können doch Verfehlungen persönliche Konsequenzen für den Verantwortlichen ebenso wie für einen ehrenamtlich tätigen Helfer nach sich ziehen. Engagement und Unterstützung ja - Rechtssicherheit schaffen gehört aber unzweifelhaft dazu.
Uschi Schlosser vom "Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement" (KOBE) des Landratsamts Pfaffenhofen ist es gelungen, gemeinsam mit ihren Mitstreitern in der Organisation des Ehrenamtskongresses 2016 ein wichtiges und in vielen Fällen wahrscheinlich viel zu sehr vernachlässigtes Thema interessant und anschaulich zu vermitteln. Der richtige Referent - das richtige Thema - das passende Ambiente: die Teilnehmer gingen rundum zufrieden in das Wochenende.
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