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Der Strom-Deal steht

(Pfaffenhofen, wk)


Der Vergabeausschuss für Konzessionen, der für diese Aufgabe extra gegründet wurde, hat grundsätzlich darüber zu beraten, mit welchem Versorgungsunternehmen für Gas und Elektrizität Verträge geschlossen werden sollen, da diese Unternehmen mit ihren Leitungen öffentliche Straßen, Wege oder Plätze nutzen. Für das Leitungsrecht erhebt die Gemeinde eine Konzessionsabgabe. Und da die aktuellen Verträge auslaufen, war für die Elektrizitätslieferung ab 1.1.2017 ein neuer Vertrag fällig.
Der Stadtrat hatte im letzten Jahr beschlossen, die Vergabe der Konzession auszuschreiben, so dass Versorgungsunternehmen die Möglichkeit haben, ein Angebot abzugeben. Mit einer für diese Aufgabe spezialisierten Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungskanzlei aus München wurden sehr umfangreiche Ausschreibungskritierien entwickelt. Der dadurch entstandene Katakog wurde den interessierten Unternehmen für ein indikatives Angebot zur Verfügung gestellt.Sie sollten dabei erklären, wie sie die Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes erfüllen wollten wie Versorgungssicherheit, Verbraucherschutz, Umweltverträglichkeit etc. Dabei hatten zwei Versorgungsunternehmen die wichtigsten Kriteien erfüllt und wurden im Januar zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Rechtsanwalts- und Wirtschaftprüfungskanzlei hat diese Angeboten anhand der vorgegebenen einzelnen Kriterien überprüft und anhand eines festgelegten Punktesystems ausgewertet. Von 10.000 Maximalpunkten erreichte Bewerber 1 insgesamt 9.758 Punkte und Bewerber 2 insgesamt 7.268 Punkte, damit war klar, dass die Entscheidung für Bewerber 1 fallen würde und das ist in diesem Fall ein Verbund von Stadtwerke Pfaffenhofen und dem Bayernwerk. Der Bürgermeister muss demnach einen Konzessionsvertrag für die nächsten 20 Jahre mit diesem Verbundunternehmen schließen. Die Entscheidung im Konzessionsausschuss fiel einstimmig, doch Altbürgermeister Hans Prechter (CSU) hakte noch einmal nach, warum denn ein so langfristiger Vertrag abgeschlossen werden muss, ihm hätten auch 15 Jahre gereicht. Doch er konnte beruhigt werden, mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren kann zum 10jährigen Vertragsbestehen eine Sonderkündigung erfolgen. Elektrofachmann Stadtrat Michael Kaindl (CSU) bestätigte den Ausschussmitgliedern, dass die ganze Angelegenheit sachlich in Ordnung sei und keine Bedenken bestehen würden.
 

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