Feiern: ja - politische Veranstaltungen: nein
(Nandlstadt, sia)
Es wird keine 50-Jahr-Feier der CSU in der Hopfenhalle geben. Da es sich hierbei um eine politische Veranstaltung handelt und diesbezüglich vor Jahren eine Satzung erlassen wurde, solche in der Hopfenhalle nicht zu dulden, muss der CSU-Ortsverband sein Jubiläum höchstwahrscheinlich außerhalb Nandlstadt feiern.
Der CSU-Ortsverband Nandlstadt beantragte auf der jüngsten Marktratssitzung, die Hopfenhalle vom 14. bis 16. Oktober 2016 für die Veranstaltung der „Kultnacht“, sowie der Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen nutzen zu dürfen. Ortsvorsitzender Andreas Hofstetter hatte es am vergangenen Dienstag auf der Jahreshauptversammlung der CSU im Cafe La Villa schon angesprochen und brachte nun vor dem Gemeinderat sein Anliegen vor. Politische Veranstaltungen müssten seiner Meinung nach generell zugelassen werden, egal ob ansässig oder nicht, deshalb kam von ihm die Bitte, die Satzung diesbezüglich zu ändern, um dem Antrag der CSU stattgeben zu können. "Wir müssen sonst unser 50-jähriges Jubiläum auswärts feiern, denn es gibt sonst keine passende Location", bekräftigte Franz Mayer den Antrag.
Grundsätzlich besteht für die Kommunen allerdings keine Verpflichtung zur Überlassung öffentlicher Einrichtungen an politische Parteien. Aufgrund des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes steht es Kommunen vielmehr grundsätzlich frei, Parteien ihre gemeindlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, oder diese von deren Nutzung auszuschließen. Was Nandlstadt betrifft, wurde vor Jahren eine Satzung im Gemeinderat erlassen, keine politischen Veranstaltungen in der Hopfenhalle zu dulden.
Auch seitens der Verwaltung kam die ausdrückliche Empfehlung, die bisherige Praxis beizubehalten und politischen Parteien oder politischen Vereinen die Nutzung der Hopfenhalle zu versagen, da eine einmalige Ausnahme – gleich aus welchem Anlass – eine verfassungsrechtlich geschützte Bindungswirkung auslösen würde. Michael Schranner (BLN) befürchtete sogar eine riesigen „Rattenschwanz“, den eine Änderung der Satzung hinterher ziehen könnte. Am Ende bekamen die 5 Mitglieder der CSU keine Unterstützung von den anderen Parteien und ihr Antrag wurde mit 13 Gegenstimmen abgelehnt.
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