Hühnermastanlage bleibt weiter auf dem Prüfstand
(Wolnzach / Eschelbach , rt)Foto: Raths
Nach dem Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die geplante Erweiterung der Hühnermastanlage von Josef und Renate Höckmeier in Eschelbach auf insgesamt 144.600 Tiere geht es nun in eine weitere behördliche Prüfungsphase. Die Beteiligten haben im Nachgang des fast zweitägigen Austauschens von Meinungen und Argumenten weiterhin unterschiedliche Hoffnungen und Vorstellungen.
Alexandra Schönauer, die Chefin der Umweltabteilung im Landratsamt Pfaffenhofen, zeigt sich mit dem Ablauf der Veranstaltung, deren Leiterin sie war, zufrieden: „Die Diskussion verlief sehr konstruktiv und in weiten Teilen auch sehr sachlich. Argumente wurden ausgetauscht, einige Missverständnisse konnten geklärt, neue Erkenntnisse gewonnen werden.“ Der Umgangston sei ihrer Meinung nach im Wesentlichen sehr fair gewesen. Emotional fand die Behördenvertreterin die Stimmung beim Thema "Verkehr". „Der verfahrensrechtlich vorgesehene Erörterungstermin hat seinen Zweck erfüllt“, fasst Schönauer die zwei Tage zusammen.
Nicht besonders viel Ahnung
„Etwas einseitig war, dass selbst Unbeteiligte, wie diverse Landratsamts-Mitarbeiter oder Herr Höckmeier senior, der nicht Antragssteller ist, auf dem Podium saßen mit Mikrofon und Getränk“, moniert Micha Lohr, Vorsitzender der Wolnzacher Ortsgruppe im Bund Naturschutz (BN), in der Rückschau. Dagegen habe der vom BN beauftragte Anwalt erst um Tisch, Strom und Mikrofon bitten müssen. Positiv überrascht wurde der BN-Ortsvorsitzende davon, dass die Vertreter des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein Bioaerosolgutachten forderten: „Auch das Podium war sichtlich überrascht.“ Auch das Wasserwirtschaftsamt habe zusätzliche Unterlagen gefordert. „Bei Themen wie Privilegierung und Immissionsschutz konnten wir deutliche Mängel des Antrags und der Gutachten aufzeigen“, sagt Lohr. Die Versammlungsleiterin sei zwar freundlich gewesen, „hatte aber nicht besonders viel Ahnung. Von ihren Versprechern und ihrer Körpersprache konnte man vermuten, dass sie die Erweiterung innerlich schon genehmigt hatte“, so Lohr.
Widerstandsgruppe moniert Verfahrensfehler
Dass die Behörden beim Erörterungstermin den Eindruck erweckten, die geplante Hühnermastfabrik in Eschelbach durchwinken zu wollen, dieser Ansicht ist Lorenz Steininger von der überregional agierenden Gruppierung "Mastanlagen Widerstand". Zahlreiche Verfahrensfehler wie beispielsweise die Unvollständigkeit der Unterlagen bei der Auslegung der Akten, massive Nachbesserungen im artenschutzfachlichen Gutachten für die sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die Nachreichung der Umweltverträglichkeitsstudie kurz vor dem Erörterungstermin hätten seiner Ansicht nach eine ernsthafte Beteiligung der kritischen Öffentlichkeit unmöglich gemacht. „Somit hätte es zwingend einer erneuten Auslage der Unterlagen sowie einer Verschiebung des Erörterungstermins bedurft.“ Der Anwalt des BN habe ebenso wie die privaten Einwender zahlreiche gewichtige Gründe vorgetragen, die gegen die Genehmigung dieses Bauvorhabens sprächen.
Privilegiert oder nicht ...
„Viele der Einwender stellten infrage, ob die von der Familie Höckmeier beabsichtigte Hühnermastfabrik überhaupt als landwirtschaftlich privilegiert gilt. Eine Voraussetzung, die das Bauen im Außenbereich erst ermöglicht.“ Hierzu müsse der Antragsteller ausreichende Flächen für den möglichen Anbau von 51 Prozent seines Tierfutters vorweisen. Der Anwalt des BN habe detailliert dargelegt, „dass keine ausreichenden Flächen zur Tierfuttererzeugung vorliegen.“ Die für eine Privilegierung erforderlichen Flächen würden vom Betrieb nicht erreicht, somit wäre eine Genehmigung abzulehnen.
Zu kritisieren sei überdies, dass sich sämtliche Stellungnahmen der Fachbehörden auf ein Immissionsschutzgutachten bezögen, dass im Auftrag des Hühnermastbetreibers von einem Sachverständigenbüro für Immissionsschutz und Akustik erstellt werde. „Auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, welche den Einfluss der Tierfabriken auf die Artenvielfalt kritisch prüfen soll, erweckt nicht den Eindruck eines unabhängigen Gutachtens“, meint Steininger. Dieses sei vom „BBV Landvolk“, einem Dienstleistungsunternehmen des Bayerischen Bauernverbandes, erstellt worden.
Behördliche Vorsorgepflicht
Die Stellungnahme des LGL habe deutlich gemacht, dass es auf der Grundlage des vorliegenden Immissionsschutzgutachtens eines Sachverständigenbüros für Immissionsschutz und Akustik keine Aussage über die Belastung mit Bioaerosolen und gesundheitsgefährdenden Keimen treffen könne.
Die insgesamt etwa 2900 eingereichten Einwendungen und die Tatsache, dass ein zweitägiger Erörterungstermin vonnöten war, zeige deutlich, dass es Widerstand in der Bevölkerung gebe und ein Bewusstsein dafür, dass Tierausbeutung und die Zerstörung der Natur nicht weiter hingenommen werden dürfe. „Aufgabe der Behörden ist es, ihrer Vorsorgepflicht gegenüber allen Bürgern nachzukommen und sich nicht von wirtschaftlichen Interessen leiten zu lassen.“
Die Eschelbacher Betreiberfamilie Höckmeier war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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