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Überschwemmungsgebiete an der Abens

(Rudelzhausen, cg)

 

 

Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Rudelzhausen stand die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang der Abens auf dem Programm. Das Gebiet im Gemeindebereich Rudelzhausen gilt als Hochwasserrisikogebiet, wofür, gesetzlich notwendig, vom Landratsamt Freising ein Überschwemmungsgebiet festgelegt werden muss. Die beteiligten Gemeinden müssen dazu eine Stellungnahme abgeben.

 

Bereits seit dem Jahr 2009 existiert entlang der Abens ein "vorläufig gesichertes" Überschwemmungsgebiet, das nun bis 2016 endgültig für ein HQ 100, das bedeutet ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren oder auch mehrfach auftreten kann, festgelegt werden muss.
Ziel der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes ist:
- schadloser Hochwasserabfluß
- Gefahren kenntlich machen
- freie, unbebaute Flächen als Retentionsflächen erhalten
- bebaute Flächen vor Schäden schützen.

Die Gemeinderäte machten in der Sitzung keine Bedenken geltend, die betroffenen Grundbesitzer können auf der Homepage der Gemeinde sowohl die Unterlagen einsehen als auch bis zum 11.7.16 schriftliche Einwendunge vorbringen. Fragen können direkt an das Landratsamt Freising unter 08161/600463 gerichtet werden.
 

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