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VOF-Verfahren geht in die nächste Phase

(Au/Hallertau, sia)

Archivfoto: Siebler

Der Realisierungswettbewerb zur Neugestaltung der Oberen und Unteren Hauptstraße wird den Markt Au noch die nächsten Jahre beschäftigen. Im VOF-Verfahren fand mit der Preisgerichtstagung im Mai vergangenen Jahres, mit der Festlegung der Preisträger und der Preise, der Abschluss des Wettbewerbs statt. Nun sollte der nächste Schritt begonnen und abgeschlossen werden.


Es geht weiter im VOF-Verfahren zur Neugestaltung. Dies geschieht in einer sogenannten Verhandlung mit den drei Preisträgern des Wettbewerbes, die ihre Dienstleistungen anbieten. Üblicherweise ist hier vorgesehen, dass vor einem kleinen gemeindlichen Ausschuss eine Präsentation der Büros und deren Leistungsfähigkeit erfolgt. Die Besetzung besteht aus 5 bis 6 Personen, in der Regel sind das einzelne Marktgemeinderäte der im Marktgemeinderat vorhandenen Fraktionen, sowie dem Bürgermeister. Auch Herr Metzner vom Sachgebiet Städtebausanierung bei der Regierung von Oberbayern sollte zu diesem Ausschuss hinzugezogen werden.
Klaus Stuhlreiter von der GOL fand es gut wenn dazu ein Ausschuss gegründet wird und schlug die Fraktionsvorsitzende Barbara Prügl vor. Die Freien Wähler wollen noch darüber abstimmen wer teilnehmen soll und werden, laut Erika Wittstock-Spona, bis zur nächsten Sitzung zu einem Ergebnis kommen. Von der CSU wird Martin Hellerbrand mit dabei sein.
Das Ganze wird dann ähnlich ablaufen wie letztes Mal, auch die Bürgerbeteiligung soll wieder einen hohen Stellenwert haben. An einem Wochenende können die Büros die Möglichkeit nutzen und sich vorstellen. Hier war es Josef Zellner wichtig, Architektin Petra Schober, die beim bisherigen Verfahren dabei war, ebenfalls mit einzubeziehen, da sie ihre Sache sehr gut gemacht habe. Da mit einem Zuschuss von 60 % zu rechnen ist, wenn ein entsprechendes Büro hinzugezogen wird, muss auch nicht zwingend das billigste Büro genommen werden. Auch von Seiten des Bürgermeisters würde sich das Architekturbüro Schober anbieten. Nach dieser Vorbesprechung soll ein endgültiger Beschluss in der der nächsten Sitzung erfolgen.
 

 

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