Feuerwehrführerscheine als wichtiges Thema im Finanzausschuss
(Rohrbach, wk)
Finanz- u. Personalausschuss, Archiv wk
In vielen Feuerwehren brachte eines Gesetzesänderung mit Wirkung zum Januar 1999 Probleme, da zum Führen eines Fahrzeugs über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht ein Führerschein der Klasse C bzw. CE bei Anhängerbetrieb mit über 750 kg notwendig wurde. Da die meisten Feuerwehrfahrzeuge diese zulässige Gewichtsgrenze überschreiten, mussten Feuerwehrleute die entsprechenden Führerscheine nachweisen.
Feuerwehr Rohrbach, Archiv wk
Bisher hatte die Gemeinde Rohrbach die Kosten für den "Feuerwehrführerschein" (bayrische Sonderregelung für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 to.) mit 300 Euro übernommen und den Führerscheininhaber verpflichtet, für 3 Jahre im aktiven Feuerwehrdienst zu bleiben. Für den "normalen" LKW-Führerschein Klasse C bzw. CE , der auch außerhalb der Feuerwehr genutzt werden konnte, gab es einen Zuschuss in Höhe von 1.250 Euro, verbunden mit einer anteiligen Rückzahlungsverpflichtung beim Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst vor Ablauf von 5 Jahren. Für die alle 5 Jahre fällige Verlängerung der Fahrerlaubnis wurden 100 Euro Zuschuss gewährt. Da die großen Feuerwehrfahrzeuge der Rohrbacher Wehr mit 14 to. zulässigem Gesamtgewicht den LKW-Führerschein erfordern, war diese Regelung damals sinnvoll.
Die Bereitschaft, einen LKW-Führerschein Klasse C oder CE zu machen, obwohl an privater Nutzung kein Bedarf bestand, ging immer mehr zurück, da die Gesamtkosten bei über 3.000 Euro lagen und es somit ein teures Hobby wurde. Außerdem hatte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof im April 2015 entschieden, dass eine vertragliche Regelung zur Rückerstattung bei Ausscheiden aus der Feuerwehr nicht zulässig sei, da die Gemeinden verpflichtet sind, die Kosten für die Feuerwehr zu tragen, dazu gehöre auch die Einatzbereitschaft der Löschfahrzeuge samt Fahrer, so dass ehrenamtliche tätigen Feuerwehrleuten keine Kosten aufgebürdet werden dürften. Aus diesem Grrund hat sich der Arbeitskreis "Zukunftskonzept Feuerwehr" der Gemeinde mit diesem Thema befasst und eine Regelung vorgechlagen, die vom Finanz- und Personalausschuss gebilligt wurde.
In Zukunft trägt die Gemeinde die Kosten für die Fahrerlaubnis einschließlich die damit verbundenen Arztkosten und Gebühren. Um die jährlich anfallenden Gesamtkosten für den regulären LKW-Führerschein (einschließlich Verlängerung alle 5 Jahre) sowie den "Feuerwehrführerschein" im Rahmen zu halten, wurde ein Budgetmodell für die Feuerwehren Fohbach und Fahlenbach beschlossen: Es gibt danach ein jährliches Gesamtbudget in Höhe von 9.000 Euro, davon für Rohrbach 7.500 Euro für 2 LKW-Führerscheine à 3.000 Euro, 4 "Feuerwehrführerscheine à 300 Euro sowie 2 Verlängerungen LKW-Führerscheine à 150 Euro und für Fahlenbach 5 Feuerwehrführerscheine" à 300 Euro. Den jeweiligen Feuerwehren ist freigestellt, eigenverantwortlich mit dem Jahresbudget umzugehen und den Führerscheinbedarf abzudecken, wobei die Rohrbacher auch nur 1 LKW-Führerschein und dafür mehr "Feuerwehrführerscheine" machen könnten.
Diese Regelung soll erst einmal bis Ende 2018 gelten, um sie dann erneut zu überprüfen.
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