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Was geht in Ortsteilen und was nicht-umstrittene Bauvoranfragen

(Pfaffenhofen, wk)

Der städtische Bauausschuss hatte in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause eine Anzahl von Bauvoranfragen aus den Ortsteilen zu bearbeiten, bei denen es immer um die Frage ging, ob das noch zulässige Bauvorhaben sind oder ob sie schon außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen. Eine politisch schwierige Frage, wie bei der Diskussion zu vernehmen war.


So lagen Anträge auf Vorbescheid aus den Ortsteilen Uttenhofen, Eutenhofen, Sulzbach/Fürholzen und Walkersbach vor. Aus Uttenhofen lag bereits 2013 ein Antrag auf ein Austragshaus außerhalb eines Betriebsgeländes vor, der von der Stadtverwaltung damals abgelehnt und später beim Landratsamt zurückgenommen wurde. Dann im März dieses Jahres wurde der gleiche Antrag vorgelegt und erneut von der Verwaltung abgelehnt, die Planung darauf hin etwas reduziert und von der Bauaufsicht des Landratsamtes als genehmigugngsfähig eingestuft. Diese Auffasssung teilte die städtische Bauverwaltung nicht, da auf dem Betriebsgrundstück ausreichend Platz für das Austragshaus wäre. Durch eine Genehmigung des Antrages würde die Siedlungsstruktur des Dorfes aufgebrochen und sei deshalb nicht zulässig. Altbürgermeister Hans Prechter konnte sich mit seinen CSU-Kollegen dieser Auffassung nicht anschließen, da er den geplanten Bauplatz nicht im Außenbereich sah und Michael Kaindl (CSU) erinnerte seine Ausschusskollegen an die Jahresklausur-Sitzung, bei der sich alle einig waren, bei den Ortsteilen großzügiger zu sein. Doch Bürgermeister Thomas Herker berief sich auf die rechtliche Situation und war schon gespannt, welcher Mitarbeiter des Landratsamtes denn eine Baugenehmigung unterschreiben und wie die Kommunalaufsicht reagieren würde. Der Antrag der CSU, die Bauvoranfrage zu genehmigen wurde mit 7 : 6 Stimmen abgelehnt und der Antrag der Verwaltung, den Antrag abzulehnen mit 7 Stimmen angenommen.


Auch beim Antrag aus Eutenhofen stellte sich die Frage nach Außenbereich oder nicht. Auch hier war die Verwaltung der Auffassung, das geplante Einfamilienhaus liege im Außenbereich. Hier hakte wieder Altbürgermeister Prechter nach und wollte wissen, wer denn 2008 die Bebauung von drei Gebäuden im Außenbereich genehmigt hatte. Bürgermeister Herker musste zugestehen, dass dies ein Fall war, bei dem eine Genehmigung ("ein Fehler") die weiteren Genehmigugngen nach sich gezogen hatte, sich dieser Fehler nicht wiederholen sollte. "Sie sind ein Meister der weichen Worte, doch ich halt den Finger in die Wunde", so Hans Prechters Kommentar dazu. Der Antrag auf positiven Vorbescheid wurde abgelehnt. Ebenso der Antrag aus Sulzbach für ein Sechsfamilienhaus als Ersatz für ein Abrissgebäude, wobei auch hier Hans Prechter keinen Aussenbereich sah, wohl aber ein zu groß dimensioniertes Gebäude für den Ortsteil. Er sprach sich dafür aus, mit dem Bauherrn über eine Reduzierung zu reden, doch hier schaltete sich Bauamtsleiter Gerald Baumann ein, der darauf verwies, dass wegen dieses Vorhabens sonst der Bebauungsplan geändert werden müsse, da der geplante Bau außerhalb des Bebauungsplanes und des im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt. Auch abgelehnt, bei einer Gegenstimme von Florian Schranz (CSU) wurde der Antrag für den Bau eines Einfamilien- und eines Doppelhauses in Walkersbach, da das Grundstück laut Flächennutzungsplan in landwirtschaftlich genutzter Fläche liegt und die Gefahr einer Splittersiedlung bestehen könne.
Einig waren sich alle Bauausschussmitglieder, bei der Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Gewerbebaus in der Senefelderstraße und der Nutzung der Festhalle auf dem Gelände der Trabrennbahn in beiden Fällen für Asylbewerber. Anträge die vom Landratsamt nachträglich gestellt wurden, weil im letzten Jahr die Unterbringung wichtiger war als eine formale Genehmigung.

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