Da kommt viel zusammen
(Au/Hallertau, sia)
Zufahrten, Stellplätze, der anliegende Graben, da kommt viel zusammen was der Gemeinderat vor einer Genehmigung in Betracht ziehen muss. 21 Wohneinheiten mit Tiefgarage sollen an der Freisingerstraße bzw. Bergmannstraße entstehen. Das Vorhaben ist nur über einen Bebauungsplan zu regeln.
Der Eigentümer hatte im Juli einen Antrag auf Vorbescheid eingereicht, in dem er seine zusammenhängenden Grundstücke mit insgesamt 6500 Quadratmeter bebauen möchte. Desweiteren kam von ihm die Anfrage, ob die Tiefgarage wie im Plan vorgesehen an die dortige Verrohrung des Reichertshausener Grabens gebaut werden kann. Entstehen soll eine Wohnanlage mit drei Wohngebäuden, einer Tiefgarage und oberirdischen Stellplätzen. Die Grundstücke sind im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan des Marktes als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Auf einem der Grundstücke steht ein älteres Wohnhaus, in dem früher eine Zahnarztpraxis untergebracht war und auf einem anderen steht ein schuppenartiges Nebengebäude. Die restlichen Flächen sind unbebaut. Parallel zur westlichen Grenze der Grundstücke und an der Ostgrenze verläuft der Reichertshausener Graben, der dort verrohrt ist. Aus den Archivunterlagen des Marktes konnte allerdings nicht festgestellt werden, wann diese Verrohrung gebaut wurde. Mitte der 60er Jahre wurde sie für den Bebauungsplan „Reichart-Freisinger-Straße“ ansatzweise zeichnerisch dargestellt. Ob diese Darstellung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, kann derzeit nicht gesagt werden. Zur weiteren Bearbeitung der Planungsunterlagen muss daher die vorhandene Verrohrung gemessen und technisch bzw. hydraulisch beurteilt werden. Die gesamte „Angelegenheit“ wurde mit dem Grundstückseigentümer besprochen. Um der Gemeinde die hierfür nötige Zeit zu geben, wurde dieser gebeten, den Antrag auf Vorbescheid vorläufig zurückzuziehen, damit die zweimonatige Fiktionsfrist zur gemeindlichen Entscheidung nicht eintritt. Der Antragsteller hat zwar mitgeteilt, die Gemeinde solle „in Ruhe entscheiden“, den Antrag aber nicht zurückgezogen. Die Verwaltung des Marktes hat deshalb angeraten, dass ein Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt wird, ob dann nach entsprechenden Untersuchungen hinsichtlich der Verrohrung des Reichertshausener Grabens eine mögliche Wohnbebauung möglich ist. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt.
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