"Nein" zum Sportcafé
(Mainburg, sh)
Dort, wo bis vor zwei Jahren die Gäste mit feinsten Torten, Kaffee und Tee verwöhnt wurden, soll jetzt ein „Sportcafé“ entstehen. Der städtische Bau- und Umweltausschuss hatte sich in seiner „Feriensitzung“ mit der Bauvoranfrage über eine Nutzungsänderung zur Errichtung einer Vergnügungsgaststätte („Sportcafé“) im ehemaligen Café Lutzenburger in der Paul-Nappenbach-Straße zu befassen.
Der Beschluss fiel einstimmig aus. Das gemeindliche Einvernehmen wurde aus den nachfolgenden Gründen nicht erteilt. Erstens, liegt das Baugrundstück im unbeplanten Innenbereich der Stadt; anzunehmen ist ein Mischgebiet. Dort sind Vergnügungsstätten dieser Art grundsätzlich zulässig in Bereichen, die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt sind.
Die Bezeichnung der Vergnügungsstätte als „Sportcafé“ lässt nach Auffassung der Bauverwaltung und der Stadtoberen auf das Angebot von Glücksspielen, inklusive Sportwetten, schließen. Für diese ist jedoch seit Juli 2012 neben der gewerberechtlichen Erlaubnis eine glücksspielrechtliche Gestattung erforderlich.
Dabei wird insbesondere auf einen Mindestabstand von 250 Metern zu anderen Spielhallen geachtet, der in vorliegendem Fall nicht gegeben ist. In näherem Umkreis (unter 100 Meter) befinden sich bereits zwei Glücksspielstätten. Zweitens liegt kein aktueller Stellplatznachweis vor. Vielmehr wird auf den Stellplatznachweis aus dem Jahr 2000 verwiesen, weil nach Auffassung des Bauwerbers die Nutzung nicht verändert wurde und dieser deshalb nach wie vor Gültigkeit habe.
Die Nutzung soll jedoch von einer Gaststätte (ein Stellplatz je zehn Quadratmeter Nutzfläche) zu einer Vergnügungsstätte (ein Stellplatz je fünf Quadratmeter Nutzfläche) geändert werden. Der laut Stellplatzsatzung erforderliche doppelte Stellplatzbedarf konnte nicht nachgewiesen werden.
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