In Walding gibt’s wichtige Änderungen für Bauherrn
(Reichertshofen, rt)
Eine sogenannte Außenbereichssatzung für dem Reichertshofener Ortsteil Waldig wurde auf der vergangenen Gemeinderatssitzung des Marktes vorgestellt und dann auch einstimmig von den Räten beschlossen. Wichtig ist das für künftige Bauherrn, die dort ein Eigenheim bauen wollen.
Wie Bürgermeister Michael Franken (JWU) anmerkte, greife dort das Baulandmodell der Marktgemeinde nicht, weil es sich keine Neuausweisung handle, vielmehr sei es eine Neuüberplanung des 10.590 Quadratmeter an Fläche messenden Areals.
Erlaubt sind demnach Einzelhäuser mit maximal zwei Wohnungen und Doppelhäuser. Maximal 200 Quadratmeter darf die Grundfläche von Gebäuden betragen. Zulässig sind höchstens zwei Vollgeschosse mit zwei Wohneinheiten Innerhalb der Baugrenzen (Der Abstand der Baugrenze zur Waldinger Straße hin ist fünf Meter) müssen Wohngebäude und Garagen stehen, während Stellplätze auch außerhalb davon erlaubt sind. Bestandsschutz haben bereits vorhandene Gebäude.
Die Kosten für das jeweilige Verfahren zahlt im Bedarfsfall der Antragssteller. Nun ist die Verwaltung an der Reihe, die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren.
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