AOK informiert über Veränderungen in Pflegeversicherung
(Mainburg, hal/sh)Bild: AOK Bayern
Ab 2017 ändert sich grundlegend die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Das neue System zur Pflegebegutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Die AOK informiert diesbezüglich in einem öffentlichen Vortrag am 23. November im Gasthof Seidlbräu.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege. Die meisten Änderungen sind zwar erst ab 2017 gültig, aber die sind bedeutungsvoll. „Bereits jetzt interessieren sich viele Betroffene dafür, welche Änderungen auf sie zu kommen werden“, so Gottfried Döllinger, AOK-Pflegeberater aus Kelheim. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen einerseits und kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. „Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden“, erklärt Döllinger.
Gerne Informiert die AOK Kelheim in einem Öffentlichen Vortrag am
23.11.2016, Beginn 17:00 Uhr im Gasthof Seidelbräu in Mainburg über die Änderungen in der Pflegeversicherung. Die Informationsveranstaltung ist selbstverständlich kostenfrei. Der Pflegeberater der AOK Kelheim, Gottfried Döllinger ist unter der Nummer 09441/704-104 erreichbar.
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