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Herrnfleck einen Schritt weiter

(Reichertshofen, rt)

Grünes Licht zur weiteren Behandlung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Herrnfleck gab am heutigen Sitzungsabend der Gemeinderat des Marktes Reichertshofen. Alle dazu notwendigen Beschlüsse sind einstimmig gefasst worden. Damit ist die Erschließung des neuen, zwölf Hektar großen Gewerbe- und Industriegebietes wieder einen Schritt weiter.

 


Geringfügige Änderungen waren im Bebauungsplan notwendig und wurden bereits eingearbeitet. So wurden zur Vorbeugung gegen Überschwemmungen gewässernahe Retentionsflächen ausgewiesen und die Anbindung des Gebietes über eine öffentlich zu widmende Privatstraße berücksichtigt. Eine aus einem früheren Verfahren genehmigte Betriebsleiterwohnung auf dem Areal macht es notwendig, eine Schallschutzwand mit einer Höhe von sechs Metern zu berücksichtigen.

Erneut, wie schon beim gerade laufenden Bauvorhaben der Firma „Wacker Neuson“ in der Nachbarschaft, verlangt nun auch beim Gewerbegebiet Herrnfleck das Vorkommen des Kiebitzes besondere Maßnahmen notwendig. Zudem seien auf dem Gelände seltene Bodentypen zu finden und überdies sei der Wiesenbrüter-Lebensraum auch noch Nahrungsgebiet des Weißstorches. So verlangt der behördliche Naturschutz für den Verlust hochwertiger Flächen nach einer bereits erfolgten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung entsprechende Flächenausgleiche in einer Größenordnung von insgesamt 15 Hektar. Bürgermeister Michael Franken (JWU) wollte nicht ausschließen, dass es sich bei dem nachgewiesenen Kiebitz-Brutpaar um jenes handelt, das zuvor auf dem Wacker-Neuson-Gelände gebrütet hatte.

Das Landratsamt Pfaffenhofen bemängelte lediglich, dass die Belange der Baukultur nicht ausreichend berücksichtigt worden seien und nannte dazu etwa die Fassadengliederung und die Einfriedung. Da es sich um Gebäude mit bis zu 20 Metern Höhe handeln werde, müssten die zu pflanzenden Bäume danach ausgerichtet werden.

Erschrocken über Lärmschutzwand

Ludwig Heigl (FW) zeigte sich „erschrocken“ über die Notwendigkeit einer sechs Meter hohen Lärmschutzwand in einem Gewerbegebiet, nur deshalb, weil einstmals eine Wohnung für einen Betriebsleiter genehmigt worden sei. „Da müssen wir künftig aufpassen“, mahnte er. Franken wies in seiner Anmerkung dazu darauf hin, dass die Genehmigung in einem früheren Bebauungsplan erteilt wurde und es zu damaliger Zeit noch andere Lärmgrenzwerte gegeben hatte. Heute würde man dem in dieser Form nicht mehr zustimmen.

Erledigt hätten sich mittlerweile auch die Einwände eines Landwirts, der in der Nachbarschaft seinen Hof betreibt. Dieser hatte unter anderem „erhebliche Bedenken“ gegen den Bebauungsplan, da er seiner Ansicht nach den Mastrinder- und Ackerbaubetrieb „massiv gefährdet“. Obgleich der Bayerische Bauernverband in seiner Stellungnahme den Bebauungsplan „bis auf weiteres“ ablehnte, zog der betroffene Landwirt seine ursprünglichen Einwände in Gänze zurück.

Der Bauherr selbst, das Sanitär- und Haustechnikunternehmen „Richter+Frenzel“ monierte den Bebauungsplan etwa hinsichtlich des erlaubten Schallpegels, der dem Unternehmen nach zu niedrig angesetzt sei. Dieser sei aber nicht verändert worden, so Franken; auch dem Verlangen, die Anzahl von 90 zu pflanzenden Bäumen zu reduzieren, sei nicht nachgegeben worden. Georg Link (FW), Reichertshofens Dritter Bürgermeister, spekulierte in diesem Zusammenhang darüber, dass die Gemeinde in den Bebauungsplänen Vorschriften zur Bepflanzung mache, dies dann aber nicht kontrolliert werde. Dafür sei das Landratsamt zuständig, entgegnete Franken. Immerhin würde es sich dann „um Schwarzbauten handeln“, wenn dem Bebauungsplan nicht entsprochen würde.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes wird nun nach der heutigen Abstimmung ab 14. November für einen Monat sein.
 

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