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Wolnzach contra Landratsamt

(Wolnzach, hr)

Foto: Archiv/Raths

Das Landratsamt will sich über das Votum der Gemeinde hinwegsetzen, das ging unmissverständlich aus dem Schreiben hervor, dass die Gemeinde bezüglich der geplanten Hähnchenmastanlage in Eschelbach erhalten hat. Verständlicherweise sorgt diese Entscheidung in weiten Teilen des Gemeinderates für Verstimmung.

Ob in Deutschland etwas gebaut wird, das obliegt den durchaus strengen Regeln des Baugesetzbuches. Im Fall der geplanten Hähnchenmastanlage in Eschelbach ist das Verfahren sogar noch ein wenig komplexer. Hier benötigt man eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzrecht. Die Gemeinde wird in diesem Verfahren nur zur Erschließung befragt. Auch in Eschelbach ist dieses Verfahren in diesem gesetzlichen Rahmen abgelaufen – mit einer Ausnahme, im Vorfeld hat sich Landrat Martin Wolf (CSU) persönlich eingeschaltet, um mit allen Beteiligten und auch dem Bund Naturschutz zu sprechen.

Er teilte unsere Bedenken, heißt es heute von zahlreichen Eschelbachern, die die Entscheidung des Landratsamtes ebenso wenig nachvollziehen können, wie der Wolnzacher Bürgermeister Jens Machold (CSU). Noch vor einigen Wochen hatte man im Gemeinderat abgestimmt und das gemeindliche Einvernehmen verweigert, weil man die Erschließung als nicht gewährleistet ansah. Eine Auffassung, die man im Landratsamt offenbar nicht teilt, denn diesbezüglich erreichte den Markt ein Schreiben, in dem man die Ersetzung des „gemeindlichen Einvernehmen“ androhte und den Wolnzachern nochmals Gelegenheit gab, sich entsprechend zu entscheiden.

In einem Schreiben von der Immissionsschutzverwaltung, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Ihre angeführten Bedenken können wir nicht bestätigen. Wir sind gehalten, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 2 BayBO wird dem Markt Wolnzach hiermit Gelegenheit gegeben, über das gemeindliche Einvernehmen erneut zu entscheiden.“ Insgesamt wurde dieses Schreiben innerhalb der Verwaltung schon mit einer gewissen Verwunderung aufgenommen, hatte man doch zuvor vereinbart, sollte die Fachbehörde in Pfaffenhofen zu einer grundlegenden anderen Ansicht kommen, würde unter Leitung des Landrates diesbezüglich ein Gespräch stattfinden, in dem die grundsätzlich unterschiedlichen Ansätze erörtert werden.

Ein solches Gespräch gab es nicht, stattdessen flatterte das oben zitierte Schreiben ins Wolnzacher Rathaus. „Damit sind nun Gespräche überflüssig“, so der Bürgermeister, denn mit Eingang dieses Schreibens hat das Landratsamt den formalen Mechanismus in Gang gesetzt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. „Diese Anhörung nach Art. 67 der Bayerischen Bauordnung ist vorgeschrieben“, erklärt der Wolnzacher Rathauschef. Sollten die Bedenken, wie im aktuellen Fall der geplanten Hähnchenmastanlage in erschließungsrechtlicher Hinsicht aufrechterhalten werden, dann kann sich die Genehmigungsbehörde über die Entscheidung der Kommune hinwegsetzen.

In Wolnzach ist die Verärgerung über ein derartiges Verhalten riesengroß. Willi Kling (Grüne) brachte es auf den Punkt: „Ich fühle mich veräppelt. Wenn wir so ernst genommen werden, dann können wir uns gleich selbst auflösen“, so seine Kritik an dem wenig nachvollziehbaren Schreiben. „Eine antike Brücke bei Haushausen mit einer Tragkraft von neun Tonnen soll diesen Verkehr aufnehmen, das kann ich nicht nachvollziehen!“

Aber nicht nur die Stellungnahme war für viele Gemeinderäte kaum zu verstehen, vielmehr erachtete Bürgermeister Jens Machold das Vorgehen als Verstoß gegen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. „Die Aufsichtsbehörden sollen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll beraten und schützen, sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Gemeindeorgane stärken“, so zumindest besagt es Artikel 108 der Bayerischen Gemeindeordnung. Doch genau dieses verständnisvolle Miteinander vermisst man in Wolnzach. Kein gemeinsames Gespräch – sondern die Androhung, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, was auch Überlegungen einer gerichtlichen Nachprüfung nährt.

Auf Anfrage unserer Redaktion, warum man nicht schon im Vorfeld dieser Entscheidung mit den Verantwortlichen des Marktes das Gespräch gesucht habe, äußert sich der Sprecher des Landratsamtes wie folgt: „Das Verfahren befindet sich noch im Stadium der Entscheidungsfindung. In diesem Rahmen wurde kürzlich dem Markt Wolnzach Gelegenheit gegeben, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Vor einer abschließenden Gesamtentscheidung zum Vorhaben beabsichtigt das Landratsamt, Bürgermeister und Verwaltung des Marktes einzuladen, um über alle Ergebnisse der Abwägungen zu informieren.“

Allerdings präzisierte Landrat Martin Wolf (CSU) diese Aussage. Seinen Ausführungen zufolge, werde das gemeindliche Einvernehmen nicht vor dem abschließenden Treffen ersetzt. „Wir haben dem Markt nun unsere Stellungnahme zur Erschließung zugesandt und ihm Gelegenheit gegeben dort Stellung zu nehmen“, so Wolf. In einem gemeinsamen Gespräch soll dann nochmals über die Grundlage gesprochen werden. „Es können dabei auch neue Aspekte auf den Tisch kommen“, so Wolf. Im Wolnzacher Rathaus kann man dieser Aussage nicht ganz folgen. „Warum wird dieses Verfahren in Gang gesetzt, wenn man nicht beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen“, so die Frage, die sich Jens Machold stellte. Eine Aussage, die sich auch mit der des Landratsamtes deckt. Denn, wie hier aus nicht bestätigten Kreisen zu vernehmen war, soll das im Falle einer positiven Bewertung der weiteren Fachstellen – Baurecht, Naturschutz und Immissionsschutz –, das gemeindliche Einvernehmen, das im Verfahren nur ein Baustein ist, ersetzt werden. Ein Treffen im Landratsamt scheint daher Makulatur, denn mehr als Ergebnisse im Falle des Erschließungsrechts, können dort nicht mehr präsentiert werden.
 

 

 

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