Kinder haften für ihre Eltern?
(Pfaffenhofen, mh)
Die Umkehr dieses Satzes ist hinlänglich bekannt, doch was passiert, wenn eben dies Eltern im Alter bedürftig werden und das Sozialamt schwer verständliche Formulare verschickt? Heidemarie Kreil, Fachanwältin für Familienrecht, hat im Hofbergsaal, auf Einladung des KEB, einen umfangreichen Vortrag zu diesem Thema gehalten.
Anhand von Rechenbeispielen erläuterte sie expliziert die Berechnungsgrundlagen des Gesetzgebers. Tabellen, abzugsfähige Sonderbelastungen, Grund- und Hausbesitz, die Bemessungsgrundlagen zum Einkommen, sind ein komplizierter Sachverhalt. Spontane Fragen von den rund 30 zahlenden Zuhörern zeigten schnell, wohin die Reise geht.
Da hat man sein Leben lang gespart und den Kindern ein best mögliches Leben mitfinanziert und dann ist man, trotz Vorsorge, auf das Sozialamt angewiesen. Wie kann es sein, dass sich gerade der Staat dann an die Kinder hält? Die moralische Entrüstung weicht aber dann doch, wenn nach umfänglicher Berechnung, der zu leistende Betrag ersichtlich wird. Was den Kindern zum Leben bleibt ist immer noch genug, was stört ist die Offenlegung der eigenen finanziellen Situation.
Ein gut strukturierter Vortrag, der allgemein verständlich rübergekommen ist. Wer im Anschluss noch spezielle Sachverhalte wissen wollte, dem konnte geholfen werden. Als Erkenntnis, auch für das Sozialamt, gilt der Satz von Heinz Erhardt: „Es ist kein Auskommen mit dem Einkommen der Nachkommen!“
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