Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
(Pfaffenhofen, hal/rt)Im Landkreis Pfaffenhofen können im Rahmen eines neu geschaffenen Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 90 Plätze mit einer monatlichen Pauschale von jeweils 250 Euro in öffentlichen Einrichtungen gefördert werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit und der Freistaat Bayern beabsichtigt damit, Asylbewerbern eine sinnvolle Möglichkeit zu bieten, die Wartezeit bis zur Entscheidung über deren Asylantrag zu überbrücken und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Bundesgesetzgeber hat als neues Instrument für eine erste Orientierung auf dem Arbeitsmarkt das bis 31. Dezember 2020 befristete Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) gesetzlich normiert (§ 5a Asylbewerbungsleistungsgesetz).
Entsprechend einem bundesweit einheitlichen Verfahren für die Mittelverteilung ergeben sich für den Landkreis Pfaffenhofen 90 Teilnehmerplätze für externe FIM. Dies sind Arbeitsgelegenheiten, die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern (Maßnahmeträgern) geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden.
Die von den Maßnahmeträgern (Kommunen oder Gemeinnützige Träger) geschaffenen Arbeitsgelegenheiten werden über das Landratsamt bei der Agentur für Arbeit beantragt. Diese prüft die Anträge und schließt mit den Maßnahmeträgern Verträge ab. Die Maßnahmeträger suchen anschließend die Teilnehmer in Abstimmung mit dem Landratsamt aus und führen die Maßnahme durch. Die Agentur für Arbeit zahlt dem Maßnahmeträger für die Durchführung einer externen FIM einen Pauschalbetrag in Höhe von 250 Euro je Platz und Monat.
Ansprechpartner im Landratsamt ist Andreas Nachbaur, Telefonnummer 08441 / 27 346, vom Sozialamt.
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