Ab sofort: Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel auch im Kreis Pfaffenhofen
(Pfaffenhofen, hal/rt)Symbolfoto: Raths
Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern hat das Bayerische Umweltministerium heute eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in ganz Bayern veranlasst. Das Landratsamt Pfaffenhofen setzte die Anordnung am heutigen Freitagnachmittag in Form einer Allgemeinverfügung um.
Die Stallpflicht gilt zunächst für unbestimmte Zeit sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten, auch wenn es nur wenige Tiere sind.
Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futtereinrichtungen und Tränken für Haus- und Nutzgeflügel angelockt werden und so der Vogelgrippevirus in den Bestand eingeschleppt wird. Für den Menschen ist der Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.
Im Landkreis Pfaffenhofen wurde der Virus bisher nicht nachgewiesen.
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.
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