Jugendhilfeausschuss des Kreises mit Kindertagespflege als Schwerpunkt
(Pfaffenhofen, wk)Der Jugendhilfeausschuss hatte aufgrund aktueller Urteile der Verwaltungsgerichte München und Ansbach sowie des Oberverwaltungsgerichts Münster darüber zu entscheiden, ob die bisherigen Regelungen der Kindertagespflege den Gerichtsurteilen angepasst werden sollten, obwohl der Landkreis durch die Urteile selbst nicht direkt betroffen war.
stellv. Landrat Josef Finkenzeller, Landrat Martin Wolf, Leiterin Jugendamt Elke Dürr
Doch nach Studium der Urteile war dem Kreisjugendamt klar, dass auch für den Landkreis die Regelungen angepasst werden müssen, wollte man nicht auch Klagen von Tagespflegepersonen (vereinfacht: Tagesmüttern) riskieren. Deshalb wurde überprüft, ob die Höhe der Tagesmütter-Vergütung angemessen ist im Vergleich zu Kinderpflegerinnen in Kindertagesstätten. Dieser Vergleich wurde zusammen mit den Jugendämtern in der Region 10 vorgenommen und entspricht 5/6 einer Vollzeitkraft in einer Einrichtung. Für 2017 ist eine Erhöhung um 5 Prozent vorgesehen. Aber bei den Sachkosten fehlte bisher eine Dynamisierung, die nun ab Januar 2017 gelten soll und deren Satz jährlich angepasst wird. Dies wird abgestimmt für die Landkreise der Region 10 in einer Richtlinie festgeschrieben. Damit gelten ab 2017 bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden 360 Euro pro Kind, dazu bei einer fortgebildeten Tagesmutter (100 Stunden Ausbildung) ein Qualifikationszuschlag von 10 Prozent (36 Euro) und eine Sachaufwandspauschale von 300 Euro – macht pro betreutem Kind 696 Euro im Monat. Zusätzlich werden je die Hälfte der Unfallversicherung, der angemessenen Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung übernommen. Und da Tagesmütter als Selbständige gelten, dürfen diese den Eltern für Sonderleistungen auch Kosten in Rechnung stelle (zum Beispiel für spezielles Diätessen).
Da sich die Eltern an der Tagespflege ihrer Kinder beteiligen müssen, wurde dem Kreisausschuss der Erlass einer Gebührensatzung empfohlen, denn bisher waren die Gebühren nur in einer internen Verwaltungsrichtlinie festgelegt. Bei einer Betreuung durch Tagesmütter von z.B. 40 Stunden pro Woche, sind 250 Euro fällig – diese Sätze galten bisher auch bereits.
Um den längeren Ausfall einer Tagesmutter zu kompensieren, bietet der Landkreis in Zukunft neben dem schon bestehenden Platz bei der Großtagespflegestelle „Ilmlauser“ zwei weitere Stellen, je eine in Wolnzach und Geisenfeld an, sofern es nicht möglich ist, dass Tagesmütter sich gegenseitig aushelfen. Dafür werden weitere 12.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Ein anderer Fall der Jugendhilfe ist die Soziale Jugendarbeit in der Donaufeldsiedlung Manching. Das Diakonische Werk das seit 16 Jahren dort im Auftrag der Gemeinde tätig war, beendet dort seine Arbeit, doch der Bedarf besteht weiterhin. Deshalb wird die Gemeinde Manching die Aufgabe demnächst ausschreiben und der Kreisjugendausschuss wird weiterhin die Arbeit dort unterstützen, will aber nicht mehr Vertragspartner sein, wie zuvor, sondern nur noch als Zuschussgeber auftreten, wenn Manching einen neuen Kooperationspartner gefunden hat. Die Jugendarbeiter/Streetworker betreuten bisher knapp 250 Kinder und Jugendliche in der Siedlung in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Hausaufgaben-Hilfe, speziellem Mädelstreff oder Bewerbertraining.
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster legte fest, dass bei Paaren, die eine Vollzeitpflege für Kinder übernehmen (7 Tage die Woche-365 Tage im Jahr), beiden Partnern der hälftige Beitrag zur Altersversorgung zu zahlen ist, wenn beide für das Pflegekind den Vertrag unterschrieben haben. Dies soll auch in Zukunft im Landkreis gelten.
Die noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzesänderung bei Unterhaltsvorschüssen für Kinder wird im Landkreis insgesamt höhere Kosten verursachen – geschätzt eine Verdreifachung, so Elke Dürr vom Jugendamt, da die zukünftigen Aufgaben mehr Personal erfordern, die der Landkreis tragen muss – die Unterhaltsvorschüsse werden zwar vom Land übernommen, nicht aber die Personalkosten. Die Gesetzesänderung soll Mitte Dezember im Bundesrat verabschiedet werden.
Forum des Jugendhilfe-Ausschusses
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