AWP-Werkausschuss: Jahresabschlüsse und die Entscheidung über Wirtschaftsprüfer
(Pfaffenhofen, wk)Der Werkausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises (AWP) hatte die geprüften Jahresabschlüsse der Jahre 2014 und 2015 vorliegen, nahm den Halbjahresbericht 2016 entgegen und musste sich mit der Frage beschäftigen, ob die Prüfungen der Jahresabschlüsse einem anderen Prüfungsorgan übergeben werden soll.
Foto: Archiv wk
Werkleiterin Elke Müller und Landrat Martin Wolf stellten den Halbjahresbericht für 2016 vor, der vom Werkausschuss zur Kenntnis genommen wurde. Für das Jahr 2014 weist der Rechnungsabschluss im Gesamtbetrieb eine Verlust in Höhe von 381.648,60 Euro aus, davon im hoheitlichen Bereich mit einem Verlust in Höhe von 187.576,33 Euro, im gewerblichen Bereich mit einem Verlust in Höhe von 194.072,27 Euro. Im hoheitlichen Bereich stiegen die Betriebserträge von 8.155.000 Euro auf 8.275.000 Euro. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen von 8.155.000 Euro auf 8.348.000 Euro an. Auch das Zinsergebnis verschlechterte sich durch Aufzinsung der Pensionsrückstellung sowie Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung. Das Betriebsergebnis im hoheitlichen Bereich ist von 4.000 Euro auf ein Minus von 188.000 Euro eingebrochen. Die Ertragslage des hoheitlichen Bereichs wird deshalb als nicht ausreichend angesehen. Im gewerblichen Bereich verschlechterte sich der Jahresfehlbetrag um 100.000 Euro auf ein Minus von 194.000 Euro, da sich das Ergebnis in der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschlechterte. Auch die Ertragslage im gewerblichen Bereich des Abfallwirtschaftsbetriebs muss deshalb weiterhin als nicht ausreichend bezeichnet werden. Der Jahresverlust wird auf das kommende Jahr übertragen.
Anders sieht es dagegen beim Jahresabschluss 2015 aus. Hier schließt der Gesamtbetrieb mit einem Gewinn in Höhe von 175.051,62 € ab (hoheitlich 76.854,36 Euro, gewerblich 98.197,26 Euro), der natürlich nicht den Verlust des Vorjahres abdecken kann. Im hoheitlichen Bereich fielen die Betriebserträge von 8.275.000 Euro auf 7.982.000 Euro. Gleichzeitig fielen die Aufwendungen von 8.348.000 Euro auf 8.023.000 Euro. Und das Zinsergebnis verbesserte sich deutlich. Das Betriebsergebnis im hoheitlichen Bereich verbesserte sich von einem Minus in Höhe von 188.000 Euro auf ein Plus von 77.000 Euro, so dass die Ertragslage des hoheitlichen Bereich ist als ausreichend bezeichnet werden kann. Auch im gewerblichen Bereich verbesserte sich das Ergebnis von einem Minus in Höhe von 194.000 Euro auf ein Plus von 98.000 Euro. Die Ertragslage des gewerblichen Bereichs des Abfallwirtschaftsbetriebs wird deshalb als ausreichend bezeichnet.
Die Prüfungen der letzten Jahresabschlüsse wurden vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft. Und bisher wurde alle 3 Jahre das Prüfungsorgan gewechselt – zuvor war die Wibera Wirtschaftsberatungs AG tätig. Grund für den dreijährigen Wechsel sollte ein befürchtetes Näheverhältnis zwischen Prüfer und geprüftem Unternehmen vermieden und die Prüfungsqualität insgesamt erhöht werden, doch die Wirtschaftsprüferkammer steht einer Rotation grundsätzlich kritisch gegenüber, da mandatsbezogenes Fachwissen verloren gehe, ein regelmäßiger Wechsel des Abschlussprüfers eine intensive Auseinandersetzung mit unternehmerischen Risiken, Abläufen und Kontrollen behindere und das geprüfte Unternehmen einen erheblichen Mehraufwand des Personals im Rechnungswesen habe. Deshalb empfiehlt die Wirtschaftsprüferkammer allenfalls eine 10-jährigen Wechsel. Der Werkausschuss beschloss deshalb, den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband mit den zukünftigen Prüfungen für die Jahre 2016 bis 2020 zu beauftragen, weil er die größte Erfahrung bei Unternehmen der öffentlichen Hand (u.a. Eigenbetrieben) aufweist.
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