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Bebauung im Überschwemmungsgebiet?

(Au, cg)

 

Bei der jüngsten Gemeinderatsitzung Au ging es um ein heikles Bauprojekt: Soll man dem Neubau eines Einfamilienwohnhauses in unmittelbarer Nähe der Abens und des Leitersdorfer Baches in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet zustimmen?

 

Nach Angaben des Antragstellers hatte das Landratsamt Freising auf dessen Anfrage hin mitgeteilt, dass eine Bebauung - unter entsprechenden Auflagen - nicht ausgeschlossen sei und er das Baurecht mittels Vorbescheid klären lassen sollte.
Das sahen sowohl Bürgermeister Karl Ecker als auch die Markträte gänzlich anders. Nicht nur, so Bürgermeister Karl Ecker, sei weder die Erschließung gesichert noch eine direkte Anbindung an eine öffentliche Straße gegeben sondern außerdem befinde es sich in einem Überschwemmungsgebiet. Stets sei man bemüht, geeignete Flächen für Rückhaltebecken zu finden und die Grundstückseigentümer zum Verkauf zu überreden und dann würde man einer Bebauung in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet zustimmen. Das könne keinesfalls sinnvoll sein, die Glaubwürdigkeit der Gemeinde würde darunter leiden. Auch Martin Hellerbrand bemerkte, diese Fläche solle Überschwemmungsgebiet bleiben, ebenso Hans Sailer, der befürchtete, dass dies anderen Bauanträgen in diesem Gebiet Tür und Tor öffnen könne und man müsse das als Präzedenzfall betrachten.
Einstimmig lehnte der Marktgemeinderat den Antrag auf Vorbescheid ab.
 

 

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