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Aus dem Gemeinderat Nandlstadt

(Nandlstadt, cg)

 

In seiner jüngsten Gemeinderatsitzung, die der zweiter Bürgermeister Jens Uwe Klein für den erkrankten Jakob Hartl leitete, mussten sich die Markträte von Nandlstadt mit dem Thema "Änderung des Umsatzseuergesetzes befassen". Aus diesem Grund war Steuerberater Maximilian Gruber anwesend, der dem Gremium den nötigen Sachverhalt erklärte.

 

Steuerberater Maximilian Gruber

 

 

Ab 1.1.17 gilt ein neuer Paragraph für das Umsatzszeuergesetz, der gerade für Gemeinden wichtig wird, laut Gruber muss man darüber nun vollkommen neu nachdenken. Bisher waren die Einnahmen einer Gemeinde, z.B. aus Vermietung oder auch Schwimmbad, Kindergärten etc. nicht umsatzsteuerpflichtig. Ab Januar müssen diese Einnahmen geprüft werden, wichtig dabei ist, stehen diese Einnahmen in Konkurrenz zu Privatfirmen? Dann nämlich unterliegen sie der Umsatzsteuer.
Da diese Überprüfung aller Einnahmen und auch die Einstufung, was z.B. ist eine gemeindliche Einrichtung, länger dauern wird und bis 1.Januar nicht machbar ist, hat der Staat eine Ausweichklausel mit der Option geschaffen, weitere 5 Jahre nach der alten Rechtslage zu agieren. Dazu muss aber ein Antrag gestellt werden, der jederzeit zurückgenommen werden kann, z.B. wenn es sinnvoll erscheint, bei größeren Anschaffungen oder Renovierungen die steuerlichen Absetzmöglichkeiten zu nutzen. Aus diesem Grund empfahl Steuerberater Gruber den Markträten, für den Antrag zu stimmen, was diese auch einstimmig umsetzten.

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