Jagdgenossen tagten
(Niederlauterbach , rt)Schwarzwildbejagung kann jetzt online organisiert werden. Foto: Raths
Die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften des Pfaffenhofener Kreisverbands im Bayerischen Bauernverband (BBV) hielt unlängst ihre Mitgliederversammlung im Niederlauterbacher Gasthaus Reich ab. Der Erste Vorsitzende Manfred König lud dazu zwei Referenten ein: Katharina Mikschl, Mitarbeiterin der Landesanstalt für Landwirtschaft, zum Thema "Bürgerplattform Wildtiere in Bayern" und Erwin Heckl, Fachberater in der BBV-Geschäftsstelle Ingolstadt, der über "Mehrwertsteuer auf Jagdpacht“ sprach.
Die Bürgerplattform "Wildtiere in Bayern" ist eine Kommunikationsplattform mit zugangsgeschütztem Bereich der regionalen Arbeitsgemeinschaften als webbasiertes Melde- und Monitoring-System zu Themen rund um die Jagd zur Verfügung steht. Sie soll Landwirte, Jäger und Jagdgenossen auf Augenhöhe zusammenzubringen, um vor allem Wildschadensprobleme gemeinsam anzugehen und zu lösen, so das Anliegen des Betreibers, dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Deutlich wurden die vielfältigen Möglichkeiten an Beispielen, die Mikschl den rund 20 Anwesenden erzählte. Etwa bei Wildschäden durch Schwarzwild oder Gänse kann das ein probates Mittel zum jagdlichen Management sein.
Mit Hilfe des Meldesystems, das Kartengrundlagen und Meldemöglichkeiten über den Onlinezugang für alle Beteiligten zur Verfügung stellt, können dann definierte Gruppen gleichberechtigt tagaktuell zusammenarbeiten und ihre eingegebenen Daten selbstbestimmt verwalten.
Jagdpachtverträge unterliegen der Mehrwertsteuer
Wegen einer EU-Harmonisierung wonach die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts neu konzipiert und an europäisches Recht angepasst worden ist, ist mit Wirkung zum 1. Januar 2017 eine Rechtsänderung in Kraft getreten. Infolgedessen unterliegen Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nunmehr dem Umsatzsteuergesetz. Eine Auswirkung davon ist, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent künftig auch für Jagdpachtpreise gilt. Heckl erläuterte, was dies für Jagdpächter und insbesondere Jagdgenossenschaften im Einzelnen bedeutet.
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