Abfallentsorgungsgebühren - zum 15. Februar fällig
(Pfaffenhofen, hal/rt)
Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) informiert, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2017 zum 15. Februar fällig. Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15.02.2017 kann von den Bürgern noch bis Freitag, 03.02.2017 dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15.02.2017 nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 03.02.2017 ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15.02.2017 überweisen.
Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Mittwoch, 15. Februar 2017, von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr angenommen werden. Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
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