Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Februar fällig
(Pfaffenhofen, hal/rt)
Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2017 am 15. Februar fällig. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Soweit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWP) kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15.02. und 15.07. eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Sollte dem AWP bis Freitag, 03. Februar, kein SEPA-Mandat für die Fälligkeit ab 15. Februar erteilt worden sein, müssen laut AWP die fälligen Abfallgebühren überwiesen werden. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 oder auch den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Für bargeldlose Zahlungen steht folgende Bankverbindung zur Verfügung:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Bareinzahlungen können in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen, aus kassentechnischen Gründen nur am Mittwoch, 15. Februar von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr angenommen werden. „Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.“
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