Viele Betreuungsfälle im Landkreis
(Pfaffenhofen, hal/rt)Einen Betreuer bekommen volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Im Landkreis Pfaffenhofen gibt es einige davon.
Insgesamt standen Ende letzten Jahres 1.355 (Vorjahr: 1.306) Personen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Dies teilte Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen jetzt mit. Ihnen ist ein Betreuer zur Seite gestellt, der sie gesetzlich vertritt. Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Betreuungsgericht am Amtsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt, die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Lechner. Im letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine enorme Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 357 auf 476. Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“
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