Verlockend aber strafbar
(Pfaffenhofen, hal/rt)Streng geschützt: Frühligskontenblume
Gerade im Frühjahr ist die Verlockung groß, ein Stück blühender Natur mit ins eigene Wohnzimmer zu nehmen. Doch das ist nicht immer erlaubt. Im Feilenforst-Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide“ und „Badertaferl“ wachsen streng geschützte Pflanzen, die nicht gepflückt werden dürfen. Darauf weist heute die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Pfaffenhofen hin.
Die Frühlingsknotenblume (Leucojum vernum), auch großes Schneeglöckchen oder Märzenbecher genannt, gehört zu den streng beziehungsweise besonders geschützten Pflanzen. „Wir müssen jedoch leider immer wieder feststellen, dass gerade im Bereich des Feilenforstes bei Geisenfeld und auch im Naturschutzgebiet Nöttinger Viehweide und Badertaferl Besucher die Frühlingsknotenblume missbräuchlich abpflücken und ausgraben“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde.
Da die Bestandsentwicklung der Frühlingsknotenblume weiterhin rückläufig ist und manche Standorte bereits verschwunden sind, ist daher in der Zeit vom 15. Februar. bis 30. April das Verlassen der mit Schildern markierten Wege im Geisenfelder Feilenforst verboten. Im Naturschutzgebiet Nöttinger Viehweide und Badertaferl ist sogar ganzjährig das Betreten des Schutzgebietes außerhalb der öffentlichen Straßen und privaten Wege verboten.
So sieht Bärlauch aus. Fotos: Dirndorfer, Landratsamt Pfaffenhofen
„Dieses Verbot gilt auch für das Sammeln von Bärlauch. Der Bärlauch steht zwar nicht unter Naturschutz, doch ist das Sammeln innerhalb von Naturschutzgebieten nicht zulässig“, so die Expertin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz genieße der Bärlauch aber auch außerhalb von Schutzgebieten einen Mindestschutz, der es untersagt, „ohne vernünftigen Grund wildlebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten“ sowie deren „Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Die Pflanzen dürften nur für den Eigenbedarf gesammelt werden – die gewerbliche Nutzung von Bärlauchbeständen hingegen müsse behördlich genehmigt werden. Wer sich an die Gesetze nicht hält, macht sich strafbar.
Engelniederhammer appelliert: „Im Interesse der Pflanzenwelt wird die Bevölkerung gebeten, insbesondere Frühlingsknotenblume und Bärlauch, aber auch andere Pflanzen zu erhalten und zu bewahren, damit wir uns weiterhin an der Vielfalt unserer schönen Heimat erfreuen können.“ Bei Fragen steht Anita Engelniederhammer unter ihrer Rufnummer 08441 / 27-316 im Landratsamt gerne zur Verfügung.
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