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Kläranlagen- und Kanalnetzumlage stehen fest

(Pörnbach, rt)

 

Rund 3,8 Millionen Euro wird nach der aktuellen Kalkulation die Erneuerung der Pörnbacher Kläranlage und die Verbesserung des örtlichen Kanalnetzes voraussichtlich kosten. Einen Großteil der Ausgaben müssen die Haus- und Grundbesitzer aufbringen. Auf der jüngsten Gemeinderatssitzung haben die Räte nun darüber entschieden, ob dies über Verbesserungsbeiträge oder Gebühren geschieht.

Soviel vorweg: Einstimmig erfolgte der Grundsatzbeschluss über die Höhe des Beitragssatzes und dass die Kosten in drei Raten über Verbesserungsbeiträge einbehalten werden. Pro Quadratmeter Grundstücksfläche werden 0,58 Euro fällig, für jeden Quadratmeter Geschossfläche 9,02 Euro. Bei unbebauten Grundstücken wird fiktiv ein Viertel der Grundfläche als Geschossfläche berechnet. Abweichungen davon werden nach Fertigstellung der Bebauung entsprechend ausgeglichen.

Dass die Bezahlung auf die Grund- beziehungsweise Hausbesitzer überhaupt umgelegt werden muss, das ist gesetzliche Vorgabe. Zu entscheiden war lediglich, ob etwa ein Teil der Kosten auch über Gebühren eingezogen wird. „Die Abwassergebühr weiter zu belasten ist ein Unding“, meinte Bürgermeister Helmut Bergwinkel (FUW). Jene ist bayernweit ohnehin mit die am höchsten, wie unsere Zeitung ja bereits berichtete. Außerdem sei es nur gerecht, wenn auch die Eigentümer unbebauter Grundstücke an den Ausgaben angemessen beteiligt würden, so der Bürgermeister. Würde man nämlich einen Teil über Gebühren finanzieren, so würden diese nicht zur Kasse gebeten, da ja kein Abwasser anfällt. Wie die Sachverständige Dagmar Suchowski mitteilte, werde ein Viertel der Kosten nicht auf die Verbraucher umgelegt, da es sich hierbei um die Straßenentwässerung handle und diese abzuziehen sei. Dies gelte jedoch laut Rechtsprechung nicht für die Kläranlage, die mit 2,7 Millionen Euro zu Buche schlage.

Nach der Ratsentscheidung ist die erste Zahlung im ersten Quartal 2018 fällig, dann 2019 und 2020. Die Endabrechnung erfolgt jedoch erst im Jahr 2022. Bei diesem Procedere müsse sich jeder Betroffene selbst um die fristgerechte Überweisung kümmern. Ein automatisches Einzugsverfahren sei nicht möglich, hieß es in der Sitzung.

 


 

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