Unfall wegen verbotswidrig angebrachter Hopfenkanzel
(Puttenhausen, hal/rt)
Ein Landwirt fuhr in der gestrigen Freitagmittagszeit mit seinem Traktor verbotenerweise mit anmontierter Hopfenkanzel auf der Straße und streift bei einem Abbiegevorgang einen Pkw. Dessen Fahrer wurde bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt. Für den Landwirt hat der Unfall jetzt allerdings unangenehme Folgen.
Gegen 12.00 Uhr fuhr der 50-jährige Landwirt aus Mainburg mit seinem Traktor samt daran montierter Hopfenkanzel die Äußere Freisinger Straße in Puttenhausen entlang und wollte dann nach links in einen Feldweg einbiegen. Hierbei übersah er jedoch den entgegenkommenden Pkw-Fahrer, einen 55 Jahre alten Mann aus Mainburg, und stieß mit dem Frontlader auf Höhe der A-Säule und Windschutzschiebe gegen die Fahrgastzelle des Pkw. Der 55-Jährige wurde dabei leicht verletzt. Am Pkw entstand ein Schaden von etwa 10.000 Euro.
In diesem Zusammenhang weisen die Beamten der Polizeiinspektion Mainburg darauf hin, dass ein Traktor mit einer an den Frontlader anmontierten Hopfenkanzel auf öffentlichem Verkehrsgrund grundsätzlich nicht gefahren werden darf. „Hierzu wäre mindestens eine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsbehörde notwendig“, heißt es von der Polizei.
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