Abfallablagerungen vor Wertstoffhöfen sind kein Kavaliersdelikt
(Pfaffenhofen, hal/rt)Symbolbild: AWP
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) stellt zunehmend fest, dass Abfälle vor Wertstoffhöfen und an Depotcontainerstandorten abgelagert werden. Das ist jedoch nicht nur ärgerlich für die Mitarbeiter, sondern auch illegal und kein Kavaliersdelikt. Sie können sogar zu einem Fall für die Polizei werden.
„Wertstoffhofmitarbeiter berichten uns, dass immer mehr gelbe Säcke, Kartonagen und Säcke mit Restabfällen trotz der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe bis in die Abendstunden vor den geschlossenen Toren der Wertstoffhöfe abgestellt werden“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller. Diese Abfälle müssten die Wertstoffhofmitarbeiter dann vor der nächsten Öffnungszeit wegräumen. „Dies ist keineswegs eine angenehme Arbeit, denn häufig befinden sich in den Säcken Windeln und Speiseabfälle“, so Müller.
Auch Mitarbeiter der Stadtwerke Pfaffenhofen sagen, dass die Säcke mit Restabfällen, Kartons und Tüten mit Glas und Dosen, die vor den Glas- und Dosendepotcontainern abgelagert werden, in den letzten Monaten zugenommen haben.
Müller bittet nun die Bürger um Verständnis, dass diese Art der Abfallentsorgung nicht hingenommen werden könne. „Wir haben daher in den letzten Monaten bereits viele Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren gegen Personen, die Abfälle vor den Wertstoffhöfen deponiert haben, eingeleitet.“ Auch bei der Ablagerung von Abfällen an Glascontainern würde der AWP ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Sollten wassergefährdende Stoffe (Mineralöl, Lacke, usw.) vor den Wertstoffhöfen oder Depotcontainerstandorten abgelagert werden, werde in jedem Fall Anzeige erstattet und die dafür zuständige Wasserschutzpolizei eingeschaltet
Aufgrund der großzügigen Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sei das Abstellen von Abfällen außerhalb der Wertstoffhöfe und vor Depotcontainern nicht zu akzeptieren. Auch das Einwerfen von Flaschen, Dosen und Alttextilien in die Depotcontainer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. “Bitte bedenken Sie, dass die Kosten für das Beseitigen und Entsorgen abgestellter Abfälle an den Wertstoffhöfen und Depotcontainern von der Allgemeinheit bezahlt werden muss“, so die Werkleiterin.
Für Fragen rund um die Abfallentsorgung steht der AWP unter Tel. 08441 / 7879-50 gerne zur Verfügung.
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