Weichenstellung bei den Feuerwehren
(Pfaffenhofen / München , hal/rt)Symbolbild: Raths
„Wir stellen jetzt die Weichen dafür, dass unsere Feuerwehren auch in Zukunft noch regen Zulauf haben“, erklärte der CSU-Landtagsabgeordnete Karl Straub in München. Hintergrund dafür ist, dass der Bayerische Landtag am heutigen Mittwoch wichtige Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz beschlossen hat.
„Kernpunkt ist die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre“, so Straub. „Damit wollen wir das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern.“ Zu diesem Ziel gehöre auch, dass bereits Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden könnten. Den Gemeinden wird nämlich nun die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen.
Neben vielen weiteren Punkten wird künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert. Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. Die Änderung des Feuerwehrgesetzes trage Straubs Worten nach deutlich die Handschrift der CSU-Fraktion: „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Wehren auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, erläutert Straub.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.