Sportschützen und Jäger aufgepasst
(Pfaffenhofen, rt)Symbolfoto: Raths
Der Bundestag hat unlängst ein novelliertes Waffengesetz verabschiedet. Unter anderem muss, wer eine Waffe nach Inkrafttreten des Gesetzes erwirbt, einen Waffenschrank mit höherer Sicherheitsstufe als bisher nachweisen. Eine Besitzstandsregelung sieht vor, dass alle bis dahin gekauften Waffenschränke auch weiterhin ohne Einschränkung verwendet werden können. Die Änderungen gelten, sobald sie im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Dies wird im Laufe des Julis der Fall sein.
Laut Auskunft des zuständigen Bundesministeriums des Innern vom heutigen Freitag ist mit dem Inkrafttreten der Änderung in Kürze zu rechnen. Es bedürfe lediglich noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. „Es gibt eine Besitzstandsregelung in § 36 Waffengesetz. Der Stichtag ist Tag des Inkrafttretens“, so Innenministeriums-Pressesprecher Tobias Plate. Aus dem Pfaffenhofener Landratsamt heißt es nach Anfrage unserer Zeitung bestätigend: „Derzeit werden nach geltendem Recht ausreichende Tresore der Klassen A und B angenommen.“
Als Erfolg für höhere Sicherheit sieht die Bundesregierung die Gesetzesänderung, während legale Waffenbesitzer sie für weitgehend unnötig halten. Kritisiert wird auch, dass die deutlich schweren Waffenschränke nicht überall aufgestellt werden können und zudem viel mehr kosten. Höchste Zeit also für all jene, die sich noch nach bisheriger Rechtslage Waffen beziehungsweise Waffenschränke zulegen wollen. Denn wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Waffe erwirbt, muss sich einen Waffenschrank besorgen, der anderen Normen unterliegt. So wird ein Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 zur Pflicht (Grad 0/N nach EN 1143-1) bei Neuanschaffung scharfer Waffen. Diese Regelung gilt jedoch auch für jene, die einen neuen oder zusätzlichen Waffenschrank erwerben wollen.
Im Vorfeld der nun kommenden Waffengesetzgebung abgelehnt wurden gegen die Stimmen der Opposition Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mehr Sicherheit durch weniger Waffen“ und „Abgabe von anschlagsfähigen Ausgangsstoffen beschränken“. Deutschland zählt übrigens ohnehin schon zu den Ländern mit den strengsten Waffengesetzen weltweit.
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